Derzeit müssen die betroffenen Unternehmen angehört werden bevor eine Verbraucherwarnung veröffentlicht werden darf.
Verbraucher haben großes Interesse an den Ergebnissen der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Unabhängig von Verstößen sind beispielsweise Smileys an der Gastronomietür geeignet, über positive und negative Untersuchungsergebnisse zu informieren. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass es möglich ist und diese Transparenz zu weniger Verstößen insgesamt führt. Bei Verstößen, besonders mit Gesundheitsgefährdung, ist schnellstmögliche Verbraucherinformation auf vielen Medienkanälen vonnöten. Wie schnell die Informationen die Verbraucher erreichen müssen, ist jedoch nicht geregelt.
Zur Zeitverzögerung trägt auch bei, dass es keine Vorgabe gibt, wie die Unternehmen die Rückverfolgbarkeit dokumentieren. Die Auswertung der Unterlagen wird erheblich Zeit beanspruchen.