Nahrungsergänzungsmittel: Regularien für das Geschäft mit der Gesundheit

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Für ein Zulassungsverfahrens, Höchstmengen und mehr Sicherheit für Verbraucher*innen
Nahrungsergänzungsmittel

Egal ob als Gelenkkapseln, Schlankheitspillen oder Knochenschutz: Viele Verbraucher glauben an die beworbene gesundheitsförderliche Wirkung und die amtlich geprüfte Sicherheit von Nahrungsergänzungsmitteln. Sogar jeder Dritte nimmt sie ein. Tatsächlich werden diese Produkte vor ihrer Markteinführung von Behörden weder auf Wirksamkeit noch auf Sicherheit geprüft. Es bedarf mehr Transparenz und Verlässlichkeit für Verbraucher*innen und Regularien für Anbieter.

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1. Die Verbraucherzentrale Sachsen fordert ein Zulassungsverfahren für Nahrungsergänzungsmittel.
#wirfürverbraucher
Alle Nahrungsergänzungsmittel sollten vor dem Verkauf behördlich geprüft und zugelassen werden.
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2. Zudem bedarf es einer verpflichtenden EU-weiten bzw. nationalen Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzung und einer Positivliste für "sonstige…
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Da Nahrungsergänzung aufgrund der Konzentration isolierter Stoffe gesundheitliche Risiken bergen können, müssen alle zulässigen Stoffe der Positivlisten erfasst werden.
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Für „sonstige Stoffe“ sind Definitionen, Reinheitsanforderungen, Qualitätsstandards und zulässige Mengen rechtlich zu definieren.
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3. Die Verbraucherzentrale Sachsen fordert zudem die Einrichtung einer öffentlich zugänglichen Datenbank für Nahrungsergänzungsmittel.
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Sie soll Verbraucher*innen und Behörden ermöglicht, zugelassenen Nahrungsergänzungsmittel zu finden und den Problemen mit nichtverkehrsfähigen Produkten zu begegnen.
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Die Aufmachung von Nahrungsergänzungsmitteln für Kinder als Süßigkeit (Gummibären etc.) sollte wegen des Risikos der Überdosierung verboten werden.
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Rechtlich sind Nahrungsergänzungsmittel Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die Ernährung zu ergänzen, wenn ein Versorgungsdefizit besteht. Ihre Darreichungsform als Konzentrate von Nährstoffen und sonstigen Stoffen in Form von Tabletten, Pillen, Kapseln usw. führt bei Verbrauchern leicht zu Verwechslungen mit Arzneimitteln. Diese Verwechslungsgefahr wird durch Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen verstärkt.

Für ein Zulassungsverfahrens, Höchstmengen und mehr Sicherheit für Verbraucher*innen

Nahrungsergänzungsmittel unterliegen als Lebensmittel keinem staatlichen Prüfverfahren. Es zeigen sich immer wieder gravierende Probleme: Sie können unzulässige Stoffe, pharmakologisch wirksame Stoffe oder Verunreinigungen enthalten oder mit unzulässigen Aussagen werben. Die in der Nahrungsergänzungsmittel-Richtlinie der EU vorgesehene Festsetzung von Höchstmengen an Vitaminen und Mineralstoffen in Nahrungsergänzungsmitteln ist seit fast 20 Jahren nicht erfolgt. Auch die „sonstigen Stoffe“, wie Aminosäuren, Fettsäuren oder Botanicals, sind unzureichend geregelt: Sie sind nicht definiert, es gibt keine Reinheitsanforderungen, Qualitätsstandards, geschweige denn zulässige Höchstmengen.


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