Reisen: Stärkung der Passagierrechte und verbesserter Insolvenzschutz

Stand:
Für eine Anpassung der verbraucherunfreundlichen Vorkasse-Regelung
Reiserecht

Die Ausbreitung von Covid-19 hat zu einer massiven Annullierung geplanter Reisen und Flüge aufgrund von Reisewarnungen und Reisebeschränkungen geführt. Seitdem müssen Verbraucher*innen in ihrer Mobilität nicht nur Verspätungen, Ausfälle und Verluste von Gepäck erleiden, sondern in vielen Fällen auch wochenlang auf die Rückerstattung ihrer bereits geleisteten Zahlungen warten.

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1. Die kompletten Vorauskasse-Reglungen für Flugbuchungen sollten dringend geändert oder abgeschafft werden.
#wirfürverbraucher
2. Restzahlungen für Pauschalreisen sollten wegen des erhöhten Insolvenzrisikos erst eine Woche vor Reisebeginn fällig werden.
#wirfürverbraucher
Voraussetzung dafür ist, dass der Reiseanbieter die Durchführung der Reise schriftlich bestätigt hat.
#wirfürverbraucher
3. Die Verbraucherzentrale Sachsen fordert zudem die Schaffung einer wirksamen Insolvenzabsicherung nach der Pauschalreiserichtlinie.
#wirfürverbraucher
Sie muss durch eine sofortige Vorlage des Gesetzentwurfes zur europarechtskonformen Insolvenzsicherung von Pauschalreisen auf den Weg gebracht werden.
#wirfürverbraucher

Die Verbraucherzentrale Sachsen erreichen dazu eine Masse an heftigen und emotionalen Verbraucherbeschwerden. Die Beratungsstellen werden mit Anfragen überhäuft. Erhebliche finanzielle Mittel der Verbraucher*innen, die bereits durch die Corona- Krise betroffen sind, sind bei den Reise- und Fluggesellschaften gebunden.

Für eine Anpassung der verbraucher-unfreundlichen Vorkasse-Regelung

Aktuell gilt das „Voraus-Kasse-Prinzip“, nach dem Verbraucher*innen bei Flugbuchungen den vollständigen Betrag, bei Pauschalreisen bis zu 40 Prozent des Reisepreises weit im Voraus begleichen müssen. Ebenso sind Verbraucher*innen bei Unternehmensinsolvenzen von Fluggesellschaften nicht wirksam geschützt, wie das Beispiel der Insolvenz von Air Berlin zeigt.


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