Recht auf einwandfreie Lebensmittel
Hier erklären wir:
Sie haben ein Recht auf gute Lebens-mittel

Die Verbraucher-Zentrale will alle Menschen erreichen.
Darum gibt es hier Infos in Leichter Sprache.
So kann man den Text besser verstehen.
Recht auf gute Lebens-mittel
Vielleicht finden Sie schlechtes Essen im Super-markt.

Oder ein Imbiss ist sehr schmutzig.
Oder Verpackungen werden mit-gewogen.
Das können Sie melden:
- im Super-markt
- bei einem Amt
- beim Hersteller
Dazu haben Sie das Recht.
So reklamieren Sie richtig
Vielleicht ist ein Lebens-mittel schlecht.
Dann können Sie das im Geschäft sagen.
Das Fachwort ist: reklamieren.
Das Geschäft muss Ihnen dann ein gutes Lebens-mittel geben.
Vielleicht gibt es das Lebens-mittel nicht mehr.
Dann muss Ihnen das Geschäft das Geld zurück-geben.
Riecht der Fisch schlecht?
Oder schmeckt die Milch nach Chemie?
Dann müssen Sie das nicht kaufen.
Vielleicht merken Sie das erst zu Hause.
Dann ist der Kassen-Zettel wichtig.

Der Kassen-Zettel zeigt:
Sie haben die Ware in diesem Geschäft gekauft.
Vielleicht nimmt der Verkäufer die Ware nicht zurück.
Oder der Verkäufer verkauft oft schlechte Ware.
Dann können Sie das bei einer Behörde melden.
Stellen zum Beschweren
Sie können sich verschiedene Stellen wenden:
- an einen Verkäufer
- an ein Amt
- an eine Behörde
Zum Beispiel:
- wenn in einer Packung zu wenig drin ist
- wenn die Infos über das Essen falsch sind
- wenn der Verkäufer Ihre Beschwerde nicht ernst nimmt
Das Amt kann das kontrollieren.
So kann das Amt andere Menschen schützen.

Es gibt verschiedene Ämter.
Zum Beispiel:
- das Amt für Lebens-mittel-Überwachung
- das Eich-amt
Die Ämter können Sachen von Ihnen untersuchen.
Sie können die Sachen auch zu den Ämtern schicken.
Die Untersuchung kostet kein Geld.
Wenn Sie sich beschweren
Dann brauchen die Ämter:
- Ihren Namen und Ihre Adresse
- warum Sie sich beschweren
- Infos über das Produkt
- Infos über den Laden oder das Restaurant
Vielleicht hat der Verkäufer etwas falsch gemacht.
Oder der Hersteller hat etwas falsch gemacht.
Dann kann das Amt eine Strafe geben.
Krank durch Lebens-mittel
Vielleicht fühlen Sie sich durch ein Lebens-mittel krank.
Vielleicht haben Sie noch andere Lebens-mittel gegessen.
Machen Sie eine Liste von den Lebens-mitteln.
Und gehen Sie zum Arzt.

Der Arzt sagt das dann auch der Behörde.
Zum Beispiel:
- Der Lebens-mittel-Behörde
- Dem Gesundheits-Amt
Die Behörde kann etwas tun.
So sind die Menschen sicher.
Sie wollen Geld für Ihre Krankheit?
Dann müssen Sie zeigen:
Das Lebensmittel hat die Krankheit gemacht.
Melden beim Hersteller
Sie können sich beim Hersteller beschweren.
Sie können dem Hersteller das Produkt schicken.
Vielleicht bekommen Sie dann ein neues Produkt.
Das ist aber nicht sicher.
Wichtige Regeln im Super-Markt
Tief-Kühlen
Tief-Kühlgeräte müssen kalt genug sein:
Minus 18 Grad.
Und die Tief-Kühlgeräte müssen sauber sein.

Vielleicht ist auf einer Verpackungen Eis.
Dann war das Produkt vielleicht mal zu warm.
Das darf nicht passieren.
Verpackung
Manche Lebens-mittel werden im Super-Markt gewogen.

Zum Beispiel Obst und Gemüse.
Dann darf man die Verpackung nicht mit-wiegen.
Schneiden
Manche Produkte wollen Sie vielleicht in Scheiben kaufen.
Zum Beispiel:
- Wurst
Käse

- Brot
Das kann extra kosten.
Das muss man aber klar erkennen.
Wir schreiben in dem Text nur die männliche Form.
Zum Beispiel Hersteller oder Verkäufer.
Das kann man besser lesen.
Gemeint sind aber immer alle Menschen.
Die Bilder Rollstuhlfahrer beim Einkaufen sind von © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers
Alle anderen Bilder sind KI-generiert, ChatGpT 2026
Der Text wurde von der KI SUMM AI GmbH, Tal 44, 80331 München übersetzt
und in der VZ-RLP redaktionell bearbeitet.


