Verbraucherbildung stärken heißt Bürger jeden Alters stärken

Stand:
Grundlagen für konsumrelevante Alltagskompetenzen bereits ab Kindergarten und Schule legen
Senioren Bildung

Für die Entwicklung von gut informierten und entscheidungsfähigen künftigen Generationen ist die Vermittlung grundsätzlicher Alltags- und Finanzkompetenzen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unabdingbar. Nur so können sich bereits Heranwachsende mit gesunder Ernährung und nachhaltigem Konsum auseinandersetzen, aber auch die Handhabung ihrer Finanzen oder den verantwortungsbewussten Umgang mit den eigenen Daten lernen.

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1. Der Freistaat Sachsen sollte die gelegten Grundlagen wie Lehrpläne und die Digitalisierung der Schulen prioritär stärken.
#wirfürverbraucher
Nur so kann schulische Verbraucherbildung unabhängig und praxisnah an allgemeinbildenden und weiterführenden Schulen umgesetzt werden.
#wirfürverbraucher
2. Verbraucherbildung muss ein zeitgemäßer und prüfungsrelevanter Bestandteil in den Lehr- und Bildungsplänen aller Schulformen werden.
#wirfürverbraucher
3. Es muss ein fächerübergreifendes Angebot an Aus- und Fortbildungen für Lehrer*innen und Multiplikator*innen geschaffen werden.
#wirfürverbraucher
Die Verbraucherzentrale Sachsen fordert in dem Zusammenhang zudem, dass Grundzüge auch Bestandteil der Ausbildung von Erzieher*innen sein sollten.
#wirfürverbraucher
4. Die Aufgaben der lebenslangen Verbraucherbildung sind zu unterstützen und zu fördern.
#wirfürverbraucher
Dazu gehört die Ausbildung von Kompetenzen in den Bereichen Medien und Digitalisierung, Finanzen und Konsum, Gesundheit und Ernährung sowie Nachhaltigkeit.
#wirfürverbraucher

Was ist wichtig, um bei der ersten eigenen Wohnung nicht in Kosten- oder Vertragsfallen zu tappen? Welche Versicherungen braucht man nach dem Schulabschluss? Worauf muss ich beim Surfen und der Meinungsbildung im Netz achten? Welche sozialen, globalen, regionalen Folgen hat mein Konsum?

Grundlagen für konsumrelevante Alltagskompetenzen bereits ab Kindergarten und Schule legen

Die Verbraucherbildung schärft alters-, geschlechter-, herkunfts- und statusunabhängig den Blick auf alltägliche Konsumentscheidungen und vermittelt Kompetenzen in der analogen und digitalen Welt, die das Miteinander in der Gesellschaft stärken können.


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Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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DSL-Router liegt auf einem Tisch

Sammelklage gegen Vodafone

Vodafone hat einseitig Preise für Festnetz-Internet-Verträge erhöht. Mit der Sammelklage will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu Unrecht gezahlte Gelder für Verbraucher:innen zurückholen. Vodafone soll ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten. Am 3. Dezember 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.