1,3 Prozent Zins für gekündigte Prämiensparer

Stand:
Sparkasse Mittelsachsen bietet nach Gesprächen mit der Verbraucherzentrale Sachsen ein sicheres, zusätzliches Angebot
Off

Die Sparkasse Mittelsachsen unterbreitet nunmehr den durch die Kündigung frustrierten Prämiensparern ihres Hauses ein zusätzliches Angebot. „Für Betroffene, die den Streit über die Zulässigkeit der vorzeitigen Vertragsbeendigung nicht gerichtlich klären lassen möchten, ist diese Offerte prüfenswert“, informiert Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen. „Wir konnten das Institut letztlich noch dazu bewegen, den Zinssatz für das alternative Festzinsprodukt auf 1,3 Prozent anzuheben. Ferner wird die aufgelaufene Prämie des aktuellen Sparjahres anteilig nach Ablauf der Kündigungsfrist den Kunden gutgeschrieben; auch dann, wenn das Sparjahr noch nicht abgelaufen sein sollte. Das entspricht annährend der Rendite, wie sie zuletzt bei den Prämiensparverträgen lag“, führt er weiter aus. Der Vertrag über dieses einlagengesicherte Festzinssparen läuft bis zum 31. Dezember 2019.

Die betroffenen Kunden der Sparkasse Mittelsachsen haben bis zum 28. Dezember 2018 Zeit, dieses Angebot zu wählen. „Bis dahin besteht die Möglichkeit, sich bei der Verbraucherzentrale Sachsen diesen Vorschlag – wie auch die anderen Alternativen, die die Sparkasse unterbreiten wird – detailliert erklären zu lassen“, rät Eichhorst den Sparern zu. Die Verbraucherzentrale Sachsen rechnet mit einer sehr hohen Beratungsnachfrage. Bei einer ersten Sonderberatungsaktion vor wenigen Tagen wollten sich allein in Freiberg 260 Betroffene informieren und Rat über ihre weitere Vorgehensweise einholen. „Deshalb kommen wir die nächsten Wochen mit verstärkter Mannschaft regelmäßig nach Freiberg“, macht Eichhorst aufmerksam.

Am 10. Oktober sind die sächsischen Verbraucherschützer in den Räumlichkeiten des VdK, Schillerstraße 3, 09599 Freiberg vor Ort.
 
In der persönlichen Beratung in der Zeit von 10-12 und 13-17 Uhr kann dann zum Beispiel  besprochen werden, ab wann ein neuer Vertrag geschlossen beziehungsweise ob der gesamte oder nur ein Teilbetrag des Geldes vom Prämiensparen investiert werden sollte. Außerdem ist zu erfahren, wann die Zinsen für das Festzinssparen gezahlt werden und ob bis Ende 2019 noch weitere Einzahlungen oder Auszahlungen möglich sind.
Unabhängig von den Sonderberatungen in Freiberg kann man sich weiterhin in allen Beratungseinrichtungen zu den üblichen Öffnungszeiten ausführlich beraten lassen. Egal ob in Freiberg oder in anderen Städten: Wegen der hohen Nachfrage sollte in jedem Fall ein Termin vereinbart werden. Dies ist zentral montags bis freitags in der Zeit von 9 bis 16 Uhr unter 0341 - 69 629 29 und auch direkt telefonisch oder persönlich in den Beratungseinrichtungen möglich.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.