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Vorsicht bei Lockanrufen von Wohnbaugenossenschaft

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Mit Zuschüssen von Arbeitgeber und Staat in eine Wohnbaugenossenschaft investieren – das klingt nach grundsolidem Sparen. Doch Vorsicht! Mit Telefonanrufen versuchen Wohnbaugenossenschaften, Verbrauchern einen Beitritt aufzuschwatzen, damit diese sich mit Vermögenswirksamen Leistungen beteiligen.
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Mit Zuschüssen vom Arbeitgeber und dem Staat in eine Wohnbaugenossenschaft investieren – das klingt nach grundsolidem Sparen. Doch Vorsicht! Mit überraschenden Telefonanrufen versuchen Wohnbaugenossenschaften, Verbrauchern einen Beitritt aufzuschwatzen, damit diese sich mit ihren Vermögenswirksamen Leistungen (VL) beteiligen. Bei den Verbraucherzentralen häufen sich z.B. Beschwerden über ungewollte Mitgliedschaften bei den Genossenschaften GenoKap und Protectum. "Eine Beteiligung an einer Bau- oder Wohnungsgenossenschaft auf diesem Weg ist möglich, ist aber kein üblicher VL-Sparvertrag, sondern eine Unternehmensbeteiligung“, warnt Wolf Brandes, Teamleiter Marktwächter Finanzen bei der Verbraucherzentrale Hessen. Die Investition ist riskant. Schlimmstenfalls droht der Totalverlust. "Doch Risiken verstecken oder verharmlosen die Anbieter gerne."

Brandes rät: Lassen Sie sich keine Genossenschaftsbeteiligung als VL-Sparvertrag aufschwatzen. Wer am Telefon überrumpelt wurde, sollte den Beitritt zur Genossenschaften umgehend widerrufen.


Update: Auch über das Internet werden Verbraucher inzwischen unter Berufung auf Fördermöglichkeiten durch den Staat in VL-Verträge bei Wohnungsbaugenossenschaften gelockt. Seien Sie auch hier besonders vorsichtig; wir raten von solchen Verträgen ab.
Mit dem Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften wurden mit Wirkung zum 17.07.2017 die formalen Voraussetzungen verschärft, nun bedarf es auch für die Vollmacht zum Beitritt einer Genossenschaft der Schriftform. Die Initiative dazu ging vom Verbraucherschutzausschuss des Bundesrates aus und geht damit auf das zuvor beobachtete Problem ein.

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Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.
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Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.