Anstieg der Heizkosten nicht durchschaubar

Pressemitteilung vom
Rat an Mieter für mehr Transparenz

Rat an Mieter für mehr Transparenz

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Seit Beginn des Jahres erhalten Mieter wieder ihre Heizkostenabrechnung vom Vorjahr. Mitunter gibt es dabei eine böse Überraschung, wenn Nachzahlungen zu leisten sind, die sich nicht ohne Weiteres aus der Abrechnung erklären lassen.

Die wichtigste Einflussgröße auf die Heizkosten ist der eigene Heiz- und Warmwasserverbrauch. Eine Energieberatung mit Diskussion über das eigene Verhalten wirkt sich hier fast immer kostensparend aus. Darüber hinaus kann sich auch ein tieferer Blick in die Abrechnung durch den Energieexperten oder einen Rechtsberater der Verbraucherzentrale lohnen. "Heizkostenabrechnungen sind leider selten so transparent, dass sie für den Mieter verständlich und plausibel sind", weiß Carla Groß von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Hinzu kommt: Hausverwaltungen wehren sich nicht selten gegen einen transparenten Einblick in die Aufstellung der Gesamtheizkosten, selbst wenn Mieter darum bitten. Nur aus der Heizkostenabrechnung allein lassen sich aber z. B. ungewöhnlich hohe Preise pro gelieferte KWh an Wärmeenergie durch den Versorger nicht erklären.

"Mieter haben ein Recht auf Einsicht in die Abrechnung des Wärmelieferanten an den Vermieter und sogar in den Vertrag zwischen beiden", ermutigt Groß weiter. Kopien können zwar nur bei großer räumlicher Entfernung oder anderen schwerwiegenden Gründen vom Mieter verlangt werden. Notfalls muss man die Unterlagen abfotografieren, um sie einem Experten zugänglich zu machen.

Besonders oft kommen hohe Wärmepreise bei der Wärmeversorgung mit Fernwärme, aber auch mit Erdgas und vor allem im Zusammenhang mit Contracting-Modellen vor. Mittels Contracting kann der Vermieter einen Dritten mit der Wärmelieferung beauftragen. Anbieterneutrale Experten der Verbraucherzentrale können in solchen Fällen zu mehr Durchblick und Verständnis der Abrechnung für den Mieter beitragen und dabei eventuelle Ungereimtheiten aufdecken.


Auch eine unabhängige Energie- oder Rechtsberatung der Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe kann weiterhelfen. Termine können unter der sachsenweiten Rufnummer vereinbart werden: 0341- 696 2929. Die Energieberatung ist für einkommensschwache Haushalte mit einem entsprechenden Nachweis kostenfrei.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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