Die Sparkassen Leipzig und Meißen sind vorangegangen die Sparkasse Muldental zieht nach. Alle Kunden, denen ihre Prämiensparen flexibel Verträge seitens des Kreditinstitutes zum 30. September 2017 gekündigt wurden, erhalten ab sofort ein optionales Alternativangebot.
Dieses ähnelt den Offerten in Leipzig und Meißen. Es handelt sich um ein einlagengesichertes Produkt mit festem Zins in Höhe von 1,3 Prozent pro Jahr und einer Laufzeit von 12 Monaten. Und der nach dem alten Prämiensparvertrag vereinbarte Bonus wird für 2017 noch anteilig gezahlt, sofern die Kunden bis zum 30.09.2017 bei der Sparkasse Muldental vorstellig werden. Die Sparkasse Muldental wird wegen der sehr kurzen Frist hierzu schnellst möglich gesondert die örtliche Presse informieren.
"Das mit der Sparkasse Muldental ausgehandelte, zusätzliche Sparangebot ist für die vielen Kunden prüfenswert, die nicht den Klageweg beschreiten möchten", sagt Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen und hat dabei Betroffene im Blick, aus deren Verträgen sich keine feste Laufzeit eindeutig ergibt. Die neue Situation ist das Ergebnis des Gesprächs zwischen dem Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen und dem Vorstand der Sparkasse Muldental. Auch Kunden, die sich in den letzten Wochen bereits für ein anderes Sparkassenprodukt entschieden haben, können ihre Entscheidung noch einmal überdenken, das Alternativangebot prüfen und sich gegebenenfalls noch für dieses entscheiden. Allerdings haben alle betroffenen Kunden für ihre Entscheidung nur bis zum 31. Oktober 2017 Zeit und müssen bis dahin die vertragliche Änderung mit der Sparkasse vereinbart haben.
Hinsichtlich des Umgangs mit dem neuen Angebot ist zu berücksichtigen, dass es auch bei der Sparkasse Muldental verschiedene Vertragskonstruktionen gibt. Kunden, die einen Sparvertrag mit der Bezeichnung S-Vorsorgesparen abgeschlossen und diesen seither nicht geändert haben, kann nicht gekündigt werden, solange die Höchstprämie nicht erreicht wurde. "Laut uns vorliegenden Vertragsunterlagen ist das dann erst nach 25 Jahren der Fall", informiert Eichhorst. "Wurde ein solcher Vertrag zum Beispiel 1993 abgeschlossen und bis heute unverändert geführt, ist frühestens eine Kündigung in 2018 möglich."
Und auch Prämiensparverträge mit fester Laufzeit, in denen zum Beispiel den Sparern ausdrücklich zugesichert wurde, dass sie bis zu einem bestimmten in der Zukunft liegenden Termin den Bonus erhalten, können wohl nicht vor Ablauf dieser vereinbarten Zeit gekündigt werden.
Die Verbraucherzentrale Sachsen steht Ratsuchenden auch weiter zur Seite, sei es bei Klärung der Frage, ob ein befristeter oder unbefristeter Vertrag vorliegt oder zur Erläuterung der Details des Alternativproduktes.
Bis zum 30.09. sind erneute Informationsveranstaltungen in Planung, über die rechtzeitig informiert wird.
"Vor dieser erfreulichen Entwicklung wird das Vorgehen der Sparkasse Zwickau, die bislang nicht bereit ist, auf ihre langjährigen Kunden zuzugehen, immer irritierender", so Andreas Eichhorst weiter. "Wir hoffen dass es auch in Zwickau noch möglich sein wird für die dortigen Kunden Lösungen zu finden." Die Verbraucherzentrale steht für lösungsorientierte Gespräche weiterhin gerne zur Verfügung.