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Bankenentgelt der Sparda-Bank Berlin eG zu hoch

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Sachsen erringt Sieg für Kunden

Verbraucherzentrale Sachsen erringt Sieg für Kunden

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Hat ein Konto zu wenig Guthaben, können Banken und Kreditinstitute Lastschriften ablehnen. Darüber müssen sie die Kunden informieren und dürfen für diesen Service ein Entgelt verlangen. Dieses muss allerdings angemessen und an den tatsächlichen Kosten ausgerichtet sein. "Für einen einzigen automatisierten Brief sechs Euro zu verlangen, überschreitet dieses Maß allerdings unverhältnismäßig", findet Beate Saupe von der Verbraucherzenttale Sachsen.

Deshalb hat die Verbraucherzentrale Sachsen 2015 die Sparda-Bank Berlin eG abgemahnt und anschließend Klage gegen das Kreditinstitut eingereicht. Mit Erfolg: In der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin wurde am 03. Mai 2016 eine Unterlassungserklärung abgegeben", freut sich Saupe. Darin verpflichtet sich das Kredithaus zur Unterlassung für die Benachrichtigung der Ablehnung von autorisierten Lastschriften wegen fehlender Kontodeckung ein Entgelt in Höhe von sechs Euro zu verlangen. "Sehr zur Freude der Verbraucher betragen die aktuellen Kosten für den Benachrichtigungsservice der Sparda-Bank nur noch 1,94 Euro."

Im Zuge der Niedrigzinsphase rücken die Bankenentgelte für Verbraucher seit einigen Monaten immer stärker in den Fokus. Doch nicht alle verlangten Entgelte sind zulässig. Wer den Durchblick im Entgeltdschungel der Banken und Kreditinstituten verloren hat, kann sich von den Experten der Verbraucherzentrale Sachsen helfen lassen. Ratsuchende können für ein persönliches Beratungsgespräch immer montags bis freitags in der Zeit von 9 bis 16 Uhr unter der Nummer des sachsenweiten Termintelefons 0341-6962929 einen Termin vereinbaren.

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