Chemnitzer Abofallenbetreiber akzeptiert Gerichtsentscheidung

Pressemitteilung vom
Einigung zwischen B2B Technologies GmbH und Verbraucherzentrale Sachsen vor dem OLG Dresden

Einigung zwischen B2B Technologies GmbH und Verbraucherzentrale Sachsen vor dem OLG Dresden

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Die in Liquidation befindliche B2B Technologies GmbH (Chemnitz) und ihr Geschäftsführer David Jähn haben vor dem Oberlandesgericht Dresden eine weitgehende Verurteilung akzeptiert. In dem Verfahren ging es um die Unterlassung der irreführenden Bezeichnung als Großhandel, um Preise ohne Mehrwertsteuer und angebliche Rabatte.

Das Gericht hatte in der Verhandlung eine Verurteilung diesbezüglich angekündigt. Die Chemnitzer argumentierten zwar, dass eine Anmeldung auf ihrer Internetplattform nur möglich gewesen sei, wenn man durch Setzen eines Häkchens erklärt hätte, Gewerbetreibender zu sein. Das fanden die Dresdner Richter aber nicht überzeugend. Durch Häkchen lässt sich der Verbraucherschutz nicht umgehen.

Das Unternehmen und Jähn müssen nun Auskunft zu den Gewinnen der Rechtsverletzungen zu geben. Die Verbraucherzentrale Sachsen kann dann die Zahlung der rechtswidrig erzielten Gewinne an den Staatshaushalt fordern. Auf eine separate gerichtliche Feststellung wurde in der Verhandlung verzichtet.

Mit einer Auskunft tat sich David Jähn im Gerichtssaal schwer. Er behauptete, nicht einmal zu wissen, wer die rechtswidrige Werbung auf der Internetplattform Facebook veröffentlicht habe. Auch die in der Presse zitierte jährliche Umsatzerwartung von 10 Millionen Euro für 2014 stimme nicht. So etwas habe er nie gesagt.

Die Verbraucherzentrale Sachsen wird nun im Wege der Zwangsvollstreckung eine verbindliche Auskunft einholen, die der Chemnitzer bei Unstimmigkeiten zu beeiden hat.

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Illustration einer Frau mit erhobenem Zeigefinger neben einem Smartphone, das ein Medikamentenbehälter zeigt. Ein Pfeil führt vom Bildschirm zu einem Glas mit ähnlichen Pillen, das mit dem roten Stempel "FAKE" markiert ist. Auf der rechten Seite steht in einem roten Balken das Wort "WARNUNG".

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