Das Wetter spielt verrückt: Tornado, Erdrutsch, Starkregen, Lawinengefahr

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale fordert Versicherungspflicht gegen Elementarschäden

Verbraucherzentrale fordert Versicherungspflicht gegen Elementarschäden

Off

Das Tief "Adriano" hat in den vergangenen Tagen vielen Deutschen Sorgen gebracht. Starkregen lies Bäche anschwellen und brachte Überflutungsgefahr mit sich, ein Tornado beschädigte Häuser und die Lawinengefahr in den Bergen steigt. Vorbei ist die Gefahr nicht. "Solche Naturereignisse werden sich ständig wiederholen und auch immer wieder hohe Schäden mit sich bringen", ist sich Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen sicher. "Damit die finanziellen Folgen solcher Naturereignisse die Menschen nicht in Existenznot bringen, müssen sie sich gegen Elementarschäden versichern", fordert Heyer.

Doch nicht überall gelingt dies Hauseigentümern. Wer besonders stark von Überschwemmungen gefährdet ist, hat es immer noch schwer, zu seiner Wohngebäudeversicherung einen Elementarschadenschutz zu erhalten. Zudem schrecken die von Versicherungsunternehmen in gefährdeten Zonen geforderten Prämien und Selbstbehalte manchen Verbraucher vom Vertragsabschluss ab. Nicht jeder Hauseigentümer kann sich mehrere hundert Euro allein für diesen Zusatzschutz leisten.

"Diese Situation lässt sich durch die Einführung einer Versicherungspflicht ändern", ist sich Heyer sicher. "Niemand sollte sich von dem Begriff einer Pflicht abschrecken lassen. Eine solche bringt sowohl für den Einzelnen wie auch für die Gesellschaft viele Vorteile" Darüber möchte die Verbraucherzentrale Sachsen auf dem durch sie am 7. April im Deutschen Hygienemuseum veranstalteten Naturgefahrenkolloquium mit Teilnehmern aus verschiedenen Bereichen und Verbrauchern sprechen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Schmuckbild

Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.