Degussa Bank muss Zinsanpassung bei Krediten ändern

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Sachsen mahnt Kreditinstitut erfolgreich ab

Verbraucherzentrale Sachsen mahnt Kreditinstitut erfolgreich ab

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Die Degussa Bank AG muss bei ihren Regeln zur Zinsanpassung bei Krediten nachbessern. Die bislang verwendete Klausel gestand dem Kreditinstitut eine Anpassung nach billigem Ermessen zu. Dies ist rechtlich nicht zulässig, die Verbraucherzentrale Sachsen hat den Anbieter auf Grund von Erkenntnissen des Marktwächters Finanzen erfolgreich abgemahnt.

Für die Untersuchung zur "Transparenz bei der Werbung für Dispositionskredite im Internet" nahmen die Marktwächtermitarbeiter der Verbraucherzentrale Sachsen die Internetseiten von rund 370 ausgewählten Banken und Sparkassen unter die Lupe. Bei der Degussa Bank fanden sie in den Allgemeinen Kreditbedingungen für das Privatkundengeschäft eine umfangreiche, unzulässige Klausel, wie der Sollzinssatz für Kredite – unter anderem den Dispositionskredit – an die Zinsschwankungen am Markt angepasst werden soll. Die Untersuchungsergebnisse wurden im November 2015 veröffentlicht.

ZINSANPASSUNGSREGEL IST UNZULÄSSIG

"In der veröffentlichten Klausel wird zwar zunächst beschrieben, unter welchen Bedingungen der Sollzinssatz für Kredite geändert werden kann. In welcher Höhe angepasst wird, wollte die Bank allerdings nach billigem Ermessen festlegen", so Carmen Friedrich, Teamleiterin des Marktwächters Finanzen in der Verbraucherzentrale Sachsen. "Das ist nach der aktuellen Rechtsprechung nicht zulässig, denn mit dieser Formulierung ist die vom Gesetzgeber geforderte Bindung an einen Referenzzinssatz nicht gegeben."

AKTUELLE ANGABEN ZUR ZINSANPASSUNG FEHLEN GANZ

In einer Unterlassungserklärung sicherte die Degussa Bank zu, die entsprechende Zinsanpassungsregel nicht mehr zu verwenden. Das Dokument mit den allgemeinen Kreditbedingungen wurde aus dem Internet entfernt. "Unklar ist nun jedoch, wie die aktuelle Regel zur Zinsanpassung aussieht. Auf der Homepage sind jetzt neben der Höhe des Sollzinssatzes keine weiteren Angaben mehr zu finden", so Friedrich weiter.

BANKEN UND SPARKASSEN INFORMIEREN NUR UNZUREICHEND

Damit reiht sich die Degussa Bank in eine lange Liste weiterer Kreditinstitute ein. Mit der Untersuchung hatten die Marktwächtermitarbeiter bereits im November 2015 festgestellt, dass Banken und Sparkassen auf ihren Internetseiten nur unbefriedigend zu Dispositionskrediten informieren.

"Wir können daher die Forderung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes aus dem vergangenen Jahr nur wiederholen: Die Kreditinstitute müssen dazu verpflichtet werden, alle relevanten Angaben zu ihren Dispositionskrediten auf ihren Internetseiten offenzulegen. Dazu gehören neben dem Sollzinssatz vor allem die Zinsanpassungsregeln mitsamt einem Referenzzinssatz sowie Zinsbelastungstermine", so Friedrich.

Über den Marktwächter Finanzen:

Der Marktwächter Finanzen ist ein Projekt, mit dem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen den Finanzmarkt aus Perspektive der Verbraucher beobachten. Hierfür werden Beschwerden und Beratungen von Verbrauchern aus allen 16 deutschen Verbraucherzentralen über ein Frühwarnnetzwerk systematisch ausgewertet. Zudem werden empirische Untersuchungen durchgeführt. So können Schwachstellen und Fehlentwicklungen erkannt, Verbraucher frühzeitig gewarnt und Aufsichts- und Regulierungsbehörden bei ihrer Arbeit unterstützt werden. Insgesamt untersuchen fünf Schwerpunkt-Verbraucherzentralen den Finanzmarkt: Baden-Württemberg (Geldanlage und Altersvorsorge), Bremen (Immobilienfinanzierung), Hamburg (Versicherungen), Hessen (Grauer Kapitalmarkt) und Sachsen (Bankdienstleistungen und Konsumentenkredite). Der Marktwächter Finanzen wird durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gefördert. www.marktwaechter.de/finanzen

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