Fake Streaming-Portale fordern Zahlung ein

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor angeblichen Jahresabos von Streamingdiensten ...
Streaming Globus

Verbraucherzentrale Leipzig warnt vor angeblichen Jahresabos von Streamingdiensten

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Solange Kinosäle, Theater und Sportstätten geschlossen sind, hat das Fernsehen zu Hause Hochkonjunktur. Das wissen auch dubiose Streaming-Dienstleister und nutzen den Wunsch nach günstigen Angeboten für Serien-Junkies und Filmliebhaber oder Sportprogrammfans aus. „Aktuell erreichen uns wieder viele Beschwerden über Mails mit Zahlungserinnerungen von angeblichen Streaming-Anbietern“, informiert Christiana Hübner-Lauf von der Verbraucherzentrale in Leipzig. Darin wird Verbraucher*innen mitgeteilt, dass eine dreitägige Testphase abgelaufen sei und daher nun der Preis für ein Jahresabonnement in Höhe von 395,88 Euro zu zahlen wäre.

„Die Betroffenen berichten, dass sie keinerlei Test-Account angelegt hätten und nicht wüssten, wie und ob ein Vertrag zustande gekommen wäre. Woher die Anbieter die persönlichen Daten haben, bleibt ungewiss“, so Hübner-Lauf. Fest steht allerdings, dass die dubiosen Geldeintreiber darauf bestehen, dass eine Zahlung innerhalb von fünf Arbeitstagen zu leisten ist nachdem die angebliche Testphase abgelaufen sei und der Account nicht gelöscht wurde. Um der Aufforderung Seriosität zu verleihen, sind sämtliche Daten des angeblichen Nutzers inklusive IP-Adresse, Browser sowie Betriebssystems angegeben. Die Mail ist außerdem in fehlerfreiem Deutsch verfasst und vermeidet den häufig üblichen aggressiven Ton. „Auffällig ist insbesondere, dass die in der Mail angeschriebenen Personen häufig minderjährig sind und sich hilflos an ihre Eltern wenden, die dann unabhängigen Rat suchen“, so Hübner-Lauf weiter.

Eine Recherche im Netz zeigt schnell, dass die agierenden Anbieter, wie duduplay.de oder doxplay.de bereits als Fake-Unternehmen gelistet sind. „Auf keinen Fall sollte man sich einschüchtern lassen und sofort bezahlen; vielmehr ist es ratsam, diese Mails zunächst auf ihre Echtheit prüfen zu lassen und dann mit einer entsprechenden Mail darauf zu reagieren. Dabei helfen die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen weiter“, so Hübner-Lauf.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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