Instagram, YouTube & Co. als Werbeplattform

Pressemitteilung vom
Soziale Netzwerke wie Facebook, Instagram & Co. sind seit langem über die bloße Funktion des Vernetzens hinausgewachsen. Besonders im Bereich des Influencer-Marketing fordert die Verbraucherzentrale Sachsen mehr Transparenz und setzt sich für die Förderung von Angeboten der Medienbildung ein.

Wie Influencer, Content-Creator und Lifestyle-Blogger Geld mit ihrer Community verdienen wollen

Off

Soziale Netzwerke haben sind schon seit langem über die Funktion des Vernetzens hinausgewachsen. Die Betreiber von Instagram- und YouTube-Kanälen verstehen es ihr junges Publikum in den Bann zu ziehen. Nicht zuletzt liegt das an den meist gut aussehenden, trendigen und aufgeschlossenen Influencern. Viele sind bekannt aus Fernseh-Formaten wie der Bachelor, Germany‘s Next Topmodel oder anderen Casting- und Realityformaten. Ihren Followern gewähren sie Einblicke in ihr zu Hause, ihren Lifestyle oder intime Momente. Gerade Jugendliche sehen in Influencern oftmals Vorbilder. Umso mehr Reichweite generiert wird, desto lukrativer wird der Job als „Content Creator“. Werbedeals für Kosmetikprodukte, wie Lippenstifte oder Haarkuren, Zahnbleaching, Kerzen und Sportkleidung scheinen mehr als nur Kleingeld in den Geldbeutel der Lifestyle-Blogger zu spülen.

„Instagram & Co. wird immer mehr zum modernen Teleshopping –
nur mit dem Unterschied, dass dort von Anfang an klar ist, dass es sich um einen Werbekanal handelt und etwas verkauft werden soll“, erklärt Stefanie Siegert von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Mit zusätzlichen Hinweisen in Insta-Stories oder YouTube-Videos wie „Anzeige“ oder „Werbung“ kommen mittlerweile viele Influencer Ihrer Kennzeichnungspflicht nach. Das bedeutet jedoch nicht, dass bei der Zielgruppe auch ankommt, dass sie sich gerade auf einer Werbeveranstaltung befinden. Vielmehr wird den Usern suggeriert, dass die Produkte aus einer freundschaftlichen Verbundenheit heraus empfohlen werden. Sätze wie „Ihr wisst ja, ich empfehle euch wirklich nur das, was ich auch selbst ausprobiert habe.“ oder „Ich habe so viele Nachrichten zu meinem Outfit bekommen, ich verlinke euch das mal.“ werden für die Community Mantra-artig runtergebetet, um eine Bestellung auszulösen. „Es ist eine Marketingstrategie. Uns fehlt es hier an der nötigen Transparenz“, so Siegert.

Neben der Rechtsdurchsetzung ist die Förderung von Präventionsangeboten für Eltern, Jugendliche und Schulen wichtig. Eine kritische Auseinandersetzung mit der digitalen Welt beispielsweise anlässlich des Safer Internet Days ist die Grundlage für einen reflektierten Umgang mit neuen Medien.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.