Prellbock 2019 geht an PŸUR

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Sachsen verleiht Negativpreis Prellbock 2019 an den Telekommunikationsanbieter PŸUR
Trophäe steht auf den ausgefüllten Umfragekarten zum Prellbock 2019

Verbraucherzentrale Sachsen verleiht Negativpreis

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Von Februar bis Ende Oktober haben die Sachsen über Abzocker, Service-Nieten und Blender abgestimmt und einen Sieger gekürt: Das Rennen machte mit 363 von 3.173 Stimmen die Marke PŸUR der Telecolumbus AG mit Sitz in Berlin.

Die Begründungen der Verbraucher für ihre Empörung sind vielschichtig. Die Verbraucherzentrale Sachsen kennt aus ihrer Beratungspraxis viele Sorgen. Einmal hält der High-Speed-Internet-Anschluss nicht, was er verspricht. Ein anderes Mal kommen Rechnungen, die eigentlich zu einem anderen Vertrag gehören.

„Viele Kunden des diesjährigen Prellbock-Gewinners berichten von einem Ohnmachtsgefühl, weil sie nicht in der Lage sind, ihre Probleme mit dem Anbieter selbst zu lösen. In den meisten Fällen können wir helfen, aber manchmal sind auch uns die Hände gebunden“, erklärt Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen. Das Unternehmen steht auch bei der Nachfrage in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale seit Jahren im oberen Bereich.

Weil auch intransparente und unklare Preisangaben zum Geschäftsmodell von PŸUR zählen, wird die Verbraucherzentrale Sachsen das Unternehmen zusätzlich zum Gewinn des Prellbocks mit einer Abmahnung überraschen. Gegenstand werden Preisdarstellung und Geschäftsbedingungen auf der Internetpräsenz des Unternehmens sein.

Wortwörtlich ausweglos ist die Situation für all jene Mieter, die keine alternativen Anbieter für Internet, Telefonie oder Fernsehen wählen können, weil der Vermieter einen Vertrag mit PŸUR abgeschlossen hat. Aber selbst wenn ein Wechsel in Frage kommt, deuten die Plätze 2 und 3 der Prellbock-Befragung eine echte Schieflage am Markt an. Mit 141 Stimmen landet auf Platz 2 die Vodafone GmbH aus Düsseldorf und auf Platz 3 mit 109 Stimmen die Deutsche Telekom GmbH. Allesamt große Player im Telekommunikationssegment.

Die Beschwerden der Verbraucher in der Beratung zeigen, dass fast alle Anbieter betroffen sind und vielfältige Probleme vorliegen. „Deshalb ist die Politik in der Pflicht, diese Schieflage am Markt zu beheben“, fordert Eichhorst. „Die Marktmacht muss eingedämmt und überwacht werden, Alternativen für Mieter müssen her und die Anbieter müssen in Hinblick auf den Breitbandausbau noch stärker in die Pflicht genommen werden“, so Eichhorst weiter. Kunden müssen durch konkrete gesetzliche Regelungen geschützt werden. Das betrifft sowohl die Ansprüche bei Mängeln als auch kürzere Mindestvertragslaufzeiten oder ein Widerrufsrecht im Shop. Auch ein rechtliches Service-Minimum ist sinnvoll.

Juryentscheidung für Vonovia: Neben PŸUR gibt es noch einen weiteren Prellbock 2019. Im Rahmen der traditionellen Jurysitzung haben sich Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft und Verbraucherschutz für einen separaten Jurypreis an die Vonovia SE mit Sitz in Bochum entschieden. „Mieter bekommen Abrechnungen über erhöhte Nebenkosten, die sie nicht verstehen“, urteilt die Prellbock-Jury. „Wenn es um den Wohnraum der Menschen in Sachsen geht, ist die Betroffenheit besonders hoch. Für Menschen mit wenig Alternativen, eine andere Wohnung zu finden, sind hohe Kosten für Stromversorgung, Warmwasser oder Winterdienst ein ernstes Problem“, so die Jury weiter.

Genau 3.173 Verbraucher gaben ihren Vorschlag für den „Prellbock 2019“ ab. Im Anschluss hat – nach intensiver Diskussion – eine Fachjury aus den Vorschlägen, die am häufigsten genannt wurden, den Preisträger des Jurypreises ermittelt. Der Verbraucherpreis ergibt sich automatisch aus den meisten Stimmen. Der Negativpreis der Verbraucherzentrale Sachsen wird alle zwei Jahre gewählt. Es ist das vierte Mal, dass der Prellbock vergeben wird. 2013 ging er an den Abofallenbetreiber B2B Technologies GmbH aus Chemnitz, im Jahr 2015 wurde er an die MGN GmbH in Dresden verliehen, die Senioren mit teuren Abos für fragwürdige Nahrungsergänzungsmittel abzockte und 2017 wurde erstmals ein Doppelpreis an die Erzgebirgssparkasse und die Sparkasse Zwickau wegen gekündigter Prämiensparverträge ausgereicht. In allen Fällen hat die Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Gewinner geklagt.

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