Was CORONA mit Spiele Apps zu tun hat

Pressemitteilung vom
Ein vogtländischer Minderjähriger verspielte mehr als 4.000 Euro durch ein Online-Spiel. Die Verbraucherzentrale in Auerbach warnt vor den Tücken in der virtuellen Spielewelt...
App smartphone game spiel candy-crush

Minderjähriger verspielt mehr als 4.000 Euro durch Online-Spiel 

Off

Millionen von Menschen in Deutschland spielen online Spiele. Kostenlose Angebote auf dem Smartphone, die sich einfach über den App-Store laden lassen, erleichtern den Zugang. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie stellt das eine willkommene Ablenkung dar – die Nutzung derartiger Spiele auf dem Mobiltelefon ist in letzter Zeit noch einmal angestiegen.

Jedoch lauert hinter den zuerst kostenlosen Angeboten eine gefährliche Falle – gerade und auch für minderjährige Nutzer*innen. So ging es auch einem 11-jährigen Jungen aus Klingenthal, der nur 2,50 Euro für den Kauf eines Spiel-Diamanten von seinen Eltern benötigte, um den virtuellen Bauernhof auszugestalten. Bereitwillig gaben die Eltern für diesen Betrag ihre Kreditkartendaten an – das Ergebnis auf der Monatsrechnung des Mobilfunkanbieters konnte die Familie nicht glauben. Mehr als 4.000 Euro standen für Online-Käufe zu Buche. 

„Diese sogenannten In-App-Käufe stellen eine gefährliche Kostenfalle dar“, verdeutlicht Heike Teubner von der Verbraucherzentrale Auerbach. Damit sind Kaufvorgänge gemeint, die während eines Spiels in einer Spiele-App getätigt werden. Mal ist der Kauf-Button zentral platziert, mal öffnen sich während des Spiels laufend Fenster, die auf die Kauf-Option hinweisen. 

„Oft sind es viele kleine Käufe, die sich am Ende zu einer großen Summe addieren können – wie im vorliegenden Fall. Wenn Zahlungsdaten auf dem Smartphone hinterlegt sind oder über die monatliche Handyrechnung abgerechnet wird, wird das Shopping besonders einfach“, warnt Teubner. Vor allem, wenn In-App-Käufe notwendig sind, um im Spiel weiterzukommen, sind Kostenfallen ausgelegt. Wenn auf virtuelle Währungen gesetzt wird, vernebelt dies vor allem Kindern und Jugendlichen das Bewusstsein dafür, dass sie echtes Geld ausgeben.

Eine Rechtsberatung in der Verbraucherzentrale Auerbach, die sich mit dem Mobilfunkanbieter in Verbindung setzte, brachte letztlich Erleichterung ins Familienleben, denn die Summe wird vollständig an die Eltern erstattet. 

Wer gerade in CORONA-Zeiten Rat und Hilfe zu solchen oder ähnlichen Themen benötigt, kann sich vertrauensvoll an die Verbraucherzentrale Auerbach wenden. Termine können online vereinbart werden oder telefonisch unter 03744 - 21 96 41

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

Bonify-App: Datenschutz im Auge behalten

Was ist die neue Bonify-App und wie will die App Menschen dabei unterstützen, die eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, warum wir das kritisch sehen.
Auszeichnung Verbraucherschule. Foto: Daniel Gebauer - vzbv

Auszeichnung als Verbraucherschule: Jetzt bewerben!

Die Auszeichnung Verbraucherschule geht in eine neue Runde: Schulen, die ihrer Schülerschaft Alltagskompetenzen vermitteln, können sich ab sofort als Verbraucherschule bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 1. Dezember 2023.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Halbzeitbilanz des vbzv: Ampel hinkt bei Verbraucherthemen hinterher

Seit rund 2 Jahren regiert die Ampelkoalition. Zur Halbzeit zieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Bilanz. Es gibt zwar Positives zu vermelden. Bei vielen Themen sieht der vzbv aber weiter offene Baustellen, wenn die Regierung Wirtschaft und Verbraucher:innen gleichermaßen stärken will.