Doppelt hält nicht immer besser

Pressemitteilung vom
Die Unfall- und Rentenversicherung wurde gleich mehrfach abgeschlossen und auch der Hausrat ist durch zwei Versicherungen geschützt. "Dass Leute doppelt versichert sind, kennen wir nur zu gut, auch wenn es viele eher unbeabsichtigt sind. Allerdings zahlt man damit nicht nur mehr, sondern kann unter Umständen auch rechtliche Probleme bekommen", erklärt Andrea Heyer von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Die Unfall- und Rentenversicherung wurde gleich mehrfach abgeschlossen und auch der Hausrat ist durch zwei Versicherungen geschützt. "Dass Leute doppelt versichert sind, kennen wir nur zu gut, auch wenn es viele eher unbeabsichtigt sind. Allerdings zahlt man damit nicht nur mehr, sondern kann unter Umständen auch rechtliche Probleme bekommen", erklärt Andrea Heyer von der Verbraucherzentrale Sachsen.

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Denn durch den Abschluss von (Sach-)Versicherungen soll keine finanzielle Bereicherung erfolgen, sodass sogar der Vorwurf einer betrügerischen Absicht entstehen könnte.

Mehrfachversicherung entsteht manchmal durch Vergessen eines bestehenden Vertrages. Relativ häufig kommt es allerdings im Zusammenhang mit Umzügen bei der Hausratversicherung zur Doppelversicherung, etwa wenn zwei Paare zusammenziehen und bereits jeder einen solchen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat. "Bleibt diese Versicherungssituation unverändert, haften dann in einem Schadenfall die Versicherer als Gesamtschuldner", informiert Heyer. Das heißt, der Versicherungsnehmer kann von beiden Unternehmen letztlich nicht mehr Geld verlangen, als den Betrag des Schadens. Gleichwohl kostet eine Mehrfachversicherung zusätzlich Versicherungsbeitrag. Das Geld kann durch die Beendigung des Vertrages gespart werden. Dafür gilt dann die grundsätzliche Regelung, dass der jüngere Vertrag aufgehoben wird.

Mitunter ist es auf den ersten Blick nicht einfach zu beurteilen, welcher Vertrag aufgehoben werden kann", weiß Heyer. So die Situation, wenn es zunächst in verschiedenen Städten eine Haupt- und eine Nebenwohnung gibt, für die zu unterschiedlichen Zeitpunkten jeweils eine Hausratpolice abgeschlossen wurde. Im konkreten Fall wurde die Hauptwohnung in Leipzig aufgegeben und der Lebensmittelpunkt in die Nebenwohnung nach Köln verlegt. Deshalb wurde die Hausratversicherung für das Leipziger Quartier außerordentlich gekündigt und es sollte der später abgeschlossene Versicherungsvertrag für die Kölner Wohnung fortgeführt werden. Im Ergebnis ist es jedoch – richtigerweise – genau umgekehrt gekommen. Bei einem Umzug wird ja der Haushalt nicht aufgelöst. Die Haushaltsgegenstände befinden sich fortan in einem anderen Objekt. Deshalb zieht auch die Hausratversicherung mit und sorgt somit sinnvollerweise für einen lückenlosen zeitlichen Schutz. Der Umzug sollte dem Versicherer rechtzeitig gemeldet werden.


Wer seine Versicherungspolicen auf Doppelversicherung, sinnvolle oder wenig sinnvolle Inhalte sowie günstige Prämien prüfen lassen möchte, kann dies im Rahmen eines ausführlichen Versicherungschecks bei der Verbraucherzentrale Sachsen tun.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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