Energiepreis-Chaos: Verbraucherzentrale Sachsen hilft allen Betroffenen

Pressemitteilung vom
Strom und Gas sind so teuer wie nie. Noch dazu haben einige Strom- und Gasanbieter die Zulieferung gestoppt. Viele Neukund*innen befinden sich seither in der oft teuren Grundversorgung. Einen neuen Anbieter mit erschwinglichen Tarifkonditionen zu finden, erscheint unmöglich.
Energiezähler und Geldscheine

Ist das Energieanbieter-Chaos noch zu stoppen?

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„Ja!“, ist sich Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen, sicher. Sachsens Verbraucherschützer*innen gehen mit klaren Forderungen auf Energieanbieter und Politik zu und bieten allen Energiekund*innen schnelle Hilfe und unabhängigen Expert*innenrat.

Tarif wechseln, Rechtsansprüche sichern, Einsparpotenziale finden

„Die Situation ist nicht komplett aussichtslos. In unserer Beratung helfen unsere Rechts- und Energieexpert*innen allen Betroffenen, einen Vertrag bei einem passenden und fairen Strom- oder Gasanbieter zu bekommen“, erklärt Andreas Eichhorst. „Wir ziehen dabei unseren Lokaljoker, den kein Vergleichsportal hat: Wir kennen die Tarife und Versorger vor Ort und geben alles, damit jeder in einem passenden und fairen Vertrag landet.“ Zudem geben die Expert*innen wertvolle Tipps, durch die mit nur wenigen Handgriffen Energie und Geld im eigenen Zuhause gespart werden kann.

Im gleichen Atemzug überprüft die Verbraucherzentrale Sachsen Energieverträge auf rechtliche Ansprüche. Oft ist zum Beispiel eine außerordentliche Kündigung der Strom- und Gasanbieter nicht rechtens. „Auch wenn der neue Tarif außerordentlich hoch ist oder Rückforderungen geltend gemacht werden können, sollte man aktiv werden“, so Eichhorst.

Politik und Energieanbieter müssen handeln!

Doch auch Anbieter und Politik müssen sich bewegen. „Die aktuelle Situation ist für Verbraucher*innen untragbar“, erklärt Eichhorst. „Nicht nur die immensen Preisunterschiede für Neu- und Bestandskund*innen sind nicht hinnehmbar und bestrafen alle Wechselinteressierten, auch die Grundversorgung muss als Daseinsvorsorge bezahlbar bleiben. Zudem drohen vielen einkommensschwachen Haushalten Versorgungssperren, die mit Unterstützungsleistungen verhindert werden müssen.“

Die Verbraucherzentrale Sachsen führt deswegen nicht nur Gespräche mit der Landespolitik, sondern hat auch Kontakt zu sächsischen Grundversorgern aufgenommen. „Wir sind an einer schnellen und fairen Einigung im Sinne der Verbraucher*innen interessiert. Sollten die Gespräche ins Leere laufen, werden wir die Rechte der Betroffenen natürlich vor Gericht durchsetzen“, so Andreas Eichhorst.

Jetzt Beratungstermin vereinbaren: Wir sind persönlich, telefonisch oder auch per Videoberatung für Sie da!

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  • Dauer:          60 Minuten
  • Mit:               Rechts- und Energieberater*in
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Einfache Wechselberatung: 30 Minuten/15 Euro

  • Angebot für Preisfüchse: Die Beratung in einem weiteren Energie-Check in den eigenen vier Wänden mit eine*m Energieberater*in findet nicht nur weitere Einsparpotenziale, sondern ist zudem auch kostenfrei!
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.