Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke müssen registriert werden
Wer ältere Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke oder Notstromaggregate nicht bis zum 31. Januar 2021 ins Marktstammdatenregister eingetragen hat, riskiert Bußgelder und die Einspeisevergütung. Seit Anfang 2019 ist das Marktstammdatenregister (MaStR) für alle stromerzeugenden Anlagen online. „Dabei gibt es keine Altersgrenze“, erklärt Ulrike Körber, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Sachsen. „Alle Anlagen, die genutzt werden, müssen im MaStR registriert werden, auch wenn sie im vorherigen ‚PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur‘ gemeldet waren.“
Für die komplette Registrierung werden Adress- und Kontaktdaten, eine E-Mail-Adresse und Geburtsdatum benötigt. Zur Anlage selbst müssen Anlagenbetreiber Angaben zum Standort, zum Datum der Inbetriebnahme und zu technischen Merkmalen sowie zum Netzbetreiber machen. Am Ende der Registrierung erhalten Betreiber*innen eine Meldebescheinigung. Personenbezogene und vertrauliche Daten sind später nicht öffentlich einsehbar. „Wichtig ist außerdem“, betont Ulrike Körber, „dass es sich bei dem Register um ein Onlineportal handelt. Wer keinen Internetzugriff hat, kann auch eine andere Person oder den Installateur bevollmächtigen.“
Die Registrierungspflicht gilt für alle ortsfesten Anlagen zur Stromerzeugung und Batteriespeicher, die an das Stromnetz angeschlossen sind. Darunter fallen auch ortsfeste kleine Balkon-Solargeräte. Elektroautos und Ladesäulen erzeugen keinen Strom und müssen folglich nicht gemeldet werden. Das MaStR ist ein amtliches Register des Strom- und Gasmarktes. Ziel ist, eine hochwertige und vollständige Datenbasis für Behörden und Marktakteure zu schaffen, um so die bedarfsgerechte Entwicklung der Energieversorgung zu erleichtern.