SACHSENWEITE VERANSTALTUNGEN & AKTIONEN ZU DEN SÄCHSISCHEN ENERGIETAGEN 2024: Jetzt Platz sichern!

Erfolg im Kampf gegen falsche Gesundheitsversprechen

Pressemitteilung vom
Urteil gegen MGN GmbH aus Dresden

Urteil gegen MGN GmbH aus Dresden

Off

Schamlose Kaltakquise am Telefon und Abzocke älterer Menschen mit teuren Nahrungsergänzungsmitteln – spätestens seitdem die MGN GmbH den "Prellbock 2015" der Verbraucherzentrale Sachsen erhalten hat, ist das Dresdener Unternehmen dafür bekannt. Bei der Verleihung des Negativpreises im März wollte die Firma die Trophäe nicht entgegen nehmen. Gegen eine Klage der Verbraucherzentrale Sachsen konnten sich die Geschäftsführer aber nicht sträuben. Nun hat das Landgericht Leipzig entschieden: Die MGN GmbH muss bestimmte unzulässige Vertragsklauseln und irreführende Werbung zukünftig unterlassen.

"Vor allem ältere Menschen wurden in vielen Teilen Sachsens telefonisch zum Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln überredet", erklärt Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen. Erst mit einem Schreiben, das zu einer "Kur" mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten gratuliert, wurde den Betroffenen die Auswirkungen dieses Telefonates klar. Und die haben es in sich: "Bei einem Abo von monatlich 49,95 Euro werden damit mehr als 1.000 Euro in zwei Jahren fällig", so Wiesemann.

Auch was haltlose Gesundheitsversprechen angeht, fackelte die MGN GmbH nicht lange: "Langfristige Verbesserung der Funktionen des Gelenkes", "starke und gesunde Gelenke bis ins hohe Alter!" oder "Minderung von Schwellungen & weniger Zerstörung im Gelenkspalt" – all das sollten die beworbenen "Gesund + Fit"-Kapseln ermöglichen. "Heilaussagen dürfen aber nur zugelassene Medikamente verwenden", so Wiesemann.

Doch damit nicht genug. Wer sich überrumpelt fühlte und sich vom Vertrag lösen wollte, hatte es schwer. Zur monatlichen Zusendungen der Kapseln kamen Kontoabbuchungen des "Kurbeitrags" und Inkassoschreiben mit hohen Mahn- und Rücklastschriftentgelten, wenn Betroffene die Buchungen zurückgehen ließen. "Ein Widerruf wurde in einigen uns bekannten Fällen nicht akzeptiert", so Wiesemann.

Gegen die falschen Gesundheitsversprechen sowie die überhöhten pauschalen Rücklastschrift- und Mahnbeträge von 25 und 10 Euro hat die Verbraucherzentrale Sachsen am 10.03.2016 Klage beim Landgericht Leipzig eingereicht. Das noch nicht rechtskräftige Urteil vom 02.12.2016 (Aktenzeichen: 8 O 601/16) hat diese Methoden nun untersagt. Bezüglich der unzulässigen Kaltakquise am Telefon ohne vorherige Einwilligung der Angerufenen steht noch die Entscheidung in einem weiteren Verfahren der Verbraucherzentrale Sachsen (3 O 1303/16) vor dem Landgericht Dresden aus.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Verbraucherzentrale Bundesverband reicht Sammelklage gegen Vodafone ein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Hintergrund: 2023 erhöhte das Unternehmen bei laufenden Verträgen für Internet und Festnetzanschluss einseitig die Preise. Jetzt ist das Klageregister eröffnet und Sie können sich eintragen.
Gaspreis wird mit Zeigefinger an einem Chronograph geberemst

Energiepreisbremsen, Härtefallfonds: Die Maßnahmen der Bundesregierung

Mit den Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme hielt der Staat die Preise für 2023 im Zaum, erst darüber wurde es deutlich teurer. Für Heizöl und andere Brennstoffe gab es einen Härtefallfonds. Hier finden Sie alle Informationen, die für diese Zeit galten und können Ihre Rechnungen prüfen.
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.