Eurowin24: Geldeintreiber fordern immer mehr

Pressemitteilung vom
Betroffene sollten nicht zahlen

Betroffene sollten nicht zahlen

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Frau G. aus Chemnitz soll 4.500 Euro für eine angebliche telefonische Anmeldung eines Gewinnspieles bei Eurowin24 zahlen. Der Absender der Forderung nennt sich Kanzlei Gumpert & Co. und hat seinen Sitz in Stuttgart. Zumindest laut Briefbogen – denn die Kanzlei ist weder in der Datenbank der Rechtsanwaltskammer Stuttgart zu finden, noch existiert eine Zulassung als Inkasso-Büro. Dennoch sind derartige Forderungen bei der Verbraucherzentrale Sachsen nicht unbekannt. Auf den Gewinnspieldienst Eurowin24 beziehen sich auch andere dubiose Kanzleien, die zweifelhafte Forderungen eintreiben wollen.

Ob an dieser Stelle Eurowin24 oder die Kanzlei der Übeltäter ist, lässt sich dabei nur schwer beurteilen. "Die Vermutung liegt aber nahe, dass hinter den dubiosen Forderungen der verschiedenen Kanzleien die gleichen Personen stecken, die nur regelmäßig ihren Deckmantel ändern", erklärt Beate Saupe von der Verbraucherzentrale Sachsen. Nach den Erfahrungen der Verbraucherschützer lagen die Forderungen in Bezug auf Eurowin24 immer im dreistelligen Bereich. "Offensichtlich wird nun versucht, Verbraucher durch immer höhere Forderungen einzuschüchtern", meint Saupe. Betroffene sollten diese unberechtigten Geldbeträge auf keinen Fall zahlen.

Zahlungsaufforderungen sollten generell immer sorgfältig geprüft werden, bevor eine Zahlung veranlasst wird. Nur Forderungen aus wirksam geschlossenen Verträgen müssen bezahlt werden. Anhand der eigenen Unterlagen sollte sich feststellen lassen, ob überhaupt ein Vertrag mit dem Auftraggeber der Kanzlei vorliegt. "Wer sich nicht mehr sicher ist, ob er am Telefon möglicherweise doch einen Gewinnspielvertrag abgeschlossen hat, der müsste in seinen Unterlagen eine Bestätigung des Vertrages in Textform vorfinden. Anderenfalls wird der Vertrag nicht wirksam", erklärt Saupe. Doch Vorsicht: Diese Regelung betrifft nur die Vermittlung von Gewinnspielen. Andere Abofallen, die durch Telefonanrufe angedreht werden, sind davon nicht betroffen.

Ratsuchende können sich bei der Verbraucherzentrale Sachsen beraten lassen. Die Terminvergabe für ein persönliches Beratungsgespräch erfolgt montags bis freitags in der Zeit von 9 bis 16 Uhr unter der Nummer des sachsenweiten Termintelefons 0341-6962929. Wer hinter einem bestimmten Schreiben einen Betrug vermutet, kann diesen auch bei der Polizei anzeigen.

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