Falsche Inkassoschreiben im Umlauf

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Sachsen: Nicht einschüchtern lassen!

Verbraucherzentrale Sachsen: Nicht einschüchtern lassen!

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In Sachsen ist derzeit ein gefälschtes Inkassoschreiben per Post unterwegs, das angeblich von der Akzepta Inkasso GmbH & Co. KG stammt. Die Gesamtforderung: über 600 Euro aus einem angeblichen Gewinnspiel. Die Verbraucherzentralen sehen das mit Sorge, denn die Zahl der Betroffenen, die falsche Inkassoschreiben erhalten, steigt und damit auch der Kontostand der Kriminellen. Denn nicht selten gelingt die Einschüchterungstaktik der Betrüger und Betroffene zahlen aus Angst vor möglichen Konsequenzen. Dabei sind echte Inkassoschreiben mit einigen Prüfkriterien recht schnell von falschen Mahnungen unterscheidbar.

Das Inkasso-Schreiben, das momentan einigen Betroffenen Ärger bereitet, stammt angeblich von der Akzepta Inkasso GmbH & Co. KG in Berlin. Neben dieser Adresse befinden sich noch weitere Logos wie z.B. das des AnwaltVereins, der Schufa und des Bundesverbandes für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. Im Schreiben selbst werden die Empfänger zudem darauf hingewiesen, dass ihnen die Pfändung droht. Doch das Schreiben stammt gar nicht vom Akzepta-Inkassobüro aus Berlin, das in der Tat existiert. "Vielmehr haben sich offenbar dreiste Betrüger deren Anschrift bedient, um einen seriösen Eindruck zu erwecken", weiß Beate Saupe von der Verbraucherzentrale Sachsen. Laut der angegebenen IBAN-Nummer sollen die Forderung auf ein Konto nach Kroatien überwiesen werden. Das echte Inkassobüro hat bereits Strafanzeige bei der Polizei in Berlin erstattet.

"Betroffene sollten sich zunächst weder durch unberechtigte Forderungen noch durch diverse Drohungen einschüchtern lassen, sondern die Verbraucherzentrale und die Polizei informieren", rät Saupe. Seriöse Inkassoschreiben beinhalten bestimmte Pflichtangaben wie den Namen und die Firma des Auftraggebers, den Vertragsgegenstand und das Datum des Vertragsschlusses. In Deutschland muss zudem jedes Inkassounternehmen beim zuständigen Amts- oder Landgericht registriert sein. Auf diese Registrierung müssen Inkassounternehmen auf ihren Briefbögen hinweisen. "Verbraucher sollten skeptisch sein, wenn der Absender darauf abzielt, dass das Geld ins Ausland überwiesen werden soll", so Saupe. Anhand der ersten beiden Buchstaben bei der IBAN-Nummer können Verbraucher erkennen, wohin das Geld zu überweisen ist. So steht DE für eine deutsche Bankverbindung und HR für eine kroatische.

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