Absicherung nach Covid19-Erkrankung

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale in Chemnitz berät zu Sinn und Nutzen von Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Rettungsring

Verbraucherzentrale berät zur Berufsunfähigkeitsversicherung

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Von A wie Auto bis Z wie Zähne: Es gibt wahrscheinlich kaum einen Lebensbereich, der nicht mit einer entsprechenden Police versichert werden kann. „Abgesichert werden sollten allen voran existenzbedrohende Risiken. Dazu gehört auch die Berufsunfähigkeit“, erklärt Cornelia Neukirchner von der Verbraucherzentrale Chemnitz. Ob Versicherer auch nach einer Covid19-Erkrankung einen Vertrag abschließen, hängt vom Einzelfall ab.

Empfehlenswert ist, eine entsprechende Versicherung bereits in jungen Jahren abzuschließen. Einerseits werden die Beiträge mit zunehmenden Lebensalter teurer. Andererseits steigt von Jahr zu Jahr die Wahrscheinlichkeit, ernsthaft zu erkranken und dann keine Versicherung mehr zu erhalten. Vor dem Vertragsabschluss muss man umfangreiche Gesundheitsfragen beantworten. Hier müssen Antragsteller richtige und vollständige Angaben machen. Bei falschen Auskünften kann der Versicherer dann im Leistungsfall eine Zahlung verweigern. Er kann den Vertragsabschluss auch sofort ablehnen, wenn er von bestimmten (Vor-) Erkrankungen erfährt und er diese nicht absichern möchte.

„Auch eine Covid19-Erkrankung muss im Rahmen dieser Gesundheitsfragen angegeben werden“, weiß Neukirchner. Wie Versicherungen in Zukunft mit dieser Erkrankung umgehen werden, muss sich noch zeigen. „Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Versicherung den Vertragsschluss für eine gewisse Zeit zurückstellt oder ihn vollständig ablehnt“, erklärt Neukirchner. Alternativ könnte im Vertrag auch ein Risikoausschluss oder Beitragszuschläge aufgenommen werden.

Die Verbraucherzentrale Sachsen empfiehlt, sich frühzeitig zu informieren und einen geeigneten Tarif auswählen. Dabei unterstützen die Fachberater aus der Chemnitzer Verbraucherzentrale gern. Sie können auch prüfen, ob vorhandene Versicherungen zum jeweiligen Risiko passen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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