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Berufsunfähigkeitsversicherung: Vertrag vor Abschluss prüfen lassen

Pressemitteilung vom
Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört neben der privaten Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Verträgen für Verbraucher*innen. Falsche Gesundheitsangaben bei Vertragssbschluss können den Versicherungsschutz aber gefährden.

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Denn die gesetzliche Unterstützung für den Fall, dass die Erwerbsarbeit nicht mehr ausgeübt werden kann, ist besonders für jüngere Leute oft nicht ausreichend. Bei der Antragsstellungen werden jedoch regelmäßig Gesundheitsangaben abgefragt. Anhand dieser Informationen entscheiden Versicherer, ob sie einen Antrag annehmen wollen. Diese Fragen haben es in sich. Denn: Falsche oder fehlende Angaben gefährden den Versicherungsschutz.

„‘Bestehen oder bestanden Krankheiten oder Beschwerden in einem bestimmten Bereich?‘ oder ‚Weswegen waren Sie in den letzten fünf Jahren in ärztlicher Behandlung?‘: Fragen dieser Art sind bei so gut wie allen Anträgen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung auszufüllen. Wenn diese Fragen falsch beantwortet werden, können im schlimmsten Fall Leistungen verweigert werden, obwohl regelmäßig die Beiträge gezahlt wurden“, weiß Finanzberater Fabian Herbolzheimer von der Verbraucherzentrale Sachsen. „Die Gründe für falsche Angaben sind vielseitig und reichen von Unwissenheit über schlechte Beratung bis hin zur Sorge, bei einer korrekten Beantwortung vom Versicherer abgelehnt zu werden“, weiß der Finanzexperte.

Falsche Angaben im Antrag geben dem Versicherer weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten an die Hand. Damit die Berufsunfähigkeitsversicherung ihrer Rolle als Risiko-Absicherung im Notfall auch gerecht werden kann ist hier eine besondere Vorsicht geboten. So kann es unter Umständen sinnvoll sein, medizinische Unterlagen bei den behandelnden Ärzt*innen anzufordern. Wichtig zu wissen ist auch, dass verschiedene Versicherer den gleichen Fall teilweise unterschiedlich bewerten. „Ob ein Versicherer Sie annehmen würde oder nicht, können Sie durch eine anonyme Voranfrage herausfinden“, so Fabian Herbolzheimer. „Sollte der Versicherer Sie hier ablehnen, hat das deutlich weniger Nachteile als die Ablehnung eines ordentlichen Antrags.“

Die Verbraucherzentrale bietet im Rahmen der Finanzdienstleistungsberatung allen Interessierten Hilfestellung zu diesen und anderen Problemstellungen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung.

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Sachsenweites Telefon: 0341 – 696 29 29 (Mo-Fr 9-16 Uhr)

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