Doppeltes Glück. Halbe Kosten?

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Sachsen gibt Tipps zum optimalen Versicherungsschutz.
Viele Ordner liegen auf einem Tisch

Was es bei Versicherungen zu beachten gibt, wenn Paare zusammenziehen

Off

Die erste gemeinsame Wohnung lässt vor allem die Herzen höher schlagen –  bringt aber auch in finanzieller Hinsicht etliche Vorteile. Die Mietkosten halbieren sich vielleicht, die Ausgaben für die Haushaltsführung sinken. Wer auch die Versicherungen im Blick behält und alle Expertentipps beherzigt, kann die Haushaltskasse zusätzlich entlasten.

Zur Doppelversicherung kommt es erfahrungsgemäß oftmals bei der Hausratversicherung, weil keiner der Partner an die Kündigung denkt. „Bleibt diese Versicherungssituation unverändert, haften dann in einem Schadenfall die Versicherer als Gesamtschuldner“, informiert Angelika Große von der Verbraucherzentrale in Hoyerswerda. Das heißt aber nicht, dass der Versicherungsnehmer  von beiden Unternehmen mehr Geld verlangen kann, als den Betrag des Schadens. Gleichwohl verursacht eine Mehrfachversicherung zusätzliche Kosten für den Versicherungsschutz, die man sich durch die Kündigung des Vertrages ganz unkompliziert sparen kann. Dafür gilt dann die grundsätzliche Regelung, dass der jüngere Vertrag aufgehoben werden sollte.

Auch bei der privaten Haftpflichtversicherung kann bares Geld gespart werden, wenn ein gemeinsamer Vertrag abgeschlossen wird und die zwei Einzelversicherungen damit entfallen.

Wer seine Versicherungspolicen auf Doppelversicherung, sinnvolle oder wenig sinnvolle Inhalte sowie günstige Prämien prüfen lassen möchte, kann dies im Rahmen eines ausführlichen Versicherungschecks bei der Verbraucherzentrale in Hoyerswerda, Einsteinstr. 47, Haus D. Terminvereinbarungen online unter: www.verbraucherzentrale-sachsen.de oder telefonisch unter telefonisch unter 03571 - 406492.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Unwetter Gebäude-Check (kostenlos)
Eine Immobilie ist in der Regel der mit Abstand höchste Vermögenswert von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Lassen Sie…
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.