Doppeltes Glück. Halbe Kosten?

Pressemitteilung vom
Die erste gemeinsame Wohnung lässt vor allem die Herzen höher schlagen – bringt aber auch in finanzieller Hinsicht etliche Vorteile. Die Mietkosten halbieren sich vielleicht, die Ausgaben für die Haushaltsführung sinken. Wer auch die Versicherungen im Blick behält und prüft, kann zusätzlich sparen.
Viele Ordner liegen auf einem Tisch

Was es bei Versicherungen zu beachten gibt, wenn Paare zusammenziehen

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Die erste gemeinsame Wohnung lässt vor allem die Herzen höher schlagen –  bringt aber auch in finanzieller Hinsicht etliche Vorteile. Die Mietkosten halbieren sich vielleicht, die Ausgaben für die Haushaltsführung sinken. Wer auch die Versicherungen im Blick behält und alle Expertentipps beherzigt, kann die Haushaltskasse zusätzlich entlasten.

Zur Doppelversicherung kommt es erfahrungsgemäß oftmals bei der Hausratversicherung, weil keiner der Partner an die Kündigung denkt. „Bleibt diese Versicherungssituation unverändert, haften dann in einem Schadenfall die Versicherer als Gesamtschuldner“, informiert Simone Woldt von der Verbraucherzentrale in Aue. Das heißt aber nicht, dass der Versicherungsnehmer  von beiden Unternehmen mehr Geld verlangen kann, als den Betrag des Schadens. Gleichwohl verursacht eine Mehrfachversicherung zusätzliche Kosten für den Versicherungsschutz, die man sich durch die Kündigung des Vertrages ganz unkompliziert sparen kann. Dafür gilt dann die grundsätzliche Regelung, dass der jüngere Vertrag aufgehoben werden sollte.

Auch bei der privaten Haftpflichtversicherung kann bares Geld gespart werden, wenn ein gemeinsamer Vertrag abgeschlossen wird und die zwei Einzelversicherungen damit entfallen.

Wer seine Versicherungspolicen auf Doppelversicherung, sinnvolle oder wenig sinnvolle Inhalte sowie günstige Prämien prüfen lassen möchte, kann dies im Rahmen eines ausführlichen Versicherungschecks bei der Verbraucherzentrale in Aue, Bockauer Talstraße 4, 08280 Aue. Terminvereinbarungen online unter: www.verbraucherzentrale-sachsen.de oder telefonisch unter der 03771 - 251 000.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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