Erfolg gegen Klauseln nach billigem Ermessen

Die Marktwächter-Experten der Verbraucherzentrale Sachsen gehen erfolgreich gegen Zinsanpassungen nach billigem Ermessen vor. Die Commerz Finanz GmbH willigt mit Abgabe der Unterlassungserklärung ein, die beanstandeten Klauseln in Zukunft nicht mehr zu verwenden.

Marktwächter erwirken Unterlassungserklärung von Commerz Finanz GmbH.

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Nach Abmahnung und Klage durch die Marktwächterexperten der Verbraucherzentrale Sachsen, willigt die Commerz Finanz GmbH (mittlerweile Consors Finanz GmbH) ein, beanstandete Klauseln zum billigen Ermessen nicht mehr zu verwenden. Aus Sicht der Verbraucherschützer verwendete die Bank unzulässige Klauseln, nach denen Zinssätze und Kreditraten nach billigem Ermessen festgelegt werden konnten. Der Anbieter war durch eine Marktwächteruntersuchung zum Thema Kreditvermittlung aufgefallen.

ZINSANPASSUNGEN NACH BILLIGEM ERMESSEN
Die Commerz Finanz führte in den Vertragsbedingungen Klauseln auf, mit denen der Sollzinssatz nach billigem Ermessen angehoben oder gesenkt werden konnte. „In der kundenfeindlichsten Auslegung verstoßen derartige Klauseln gegen geltendes Recht“, sagt Kerstin Schultz, Teamleiterin Marktwächter Finanzen. „Die verwendeten Klauseln ließen dem Anbieter einen unzulässigen Freiraum“. Insbesondere fehlte die vom BGH bei Zahlungsdienstrahmenverträgen vorgegebene Bindung an den Änderungsumfang des Referenzzinssatzes.

KREDITRATEN EBENFALLS BETROFFEN
In einer weiteren Klausel räumte sich die Bank ein, eine Anpassung nach billigem Ermessen von vertraglich vereinbarten Ratenhöhen bei Finanzierungsgeschäften vorzunehmen, wenn dies aus Sicht der Bank für eine angemessene Tilgung des Kapitals sowie die Vermeidung von Lastschriften mit Kleinstbeträgen unter Sieben Euro erforderlich ist. „Betroffene Verbraucher wurden durch die Möglichkeit der einseitigen Festlegung von Zinssätzen und Kreditraten nach billigem Ermessen unangemessen benachteiligt“, so Schultz.

Mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung erklärte sich die Commerz Finanz GmbH im November 2017 schließlich doch bereit, die beanstandeten Klauseln ab dem 01.01.2018 nicht mehr zu verwenden, und sich bei den zuvor abgeschlossenen Verträgen nicht auf ein billiges Ermessen zu berufen.

Bereits im April 2017 forderten die Marktwächterexperten die Commerz Finanz GmbH deshalb zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Der Abgabe der Erklärung entsprach das Kreditinstitut zunächst nicht, woraufhin die Verbraucherzentrale Sachsen Klage gegen den Anbieter vor dem Landgericht München I einreichte. Das Verfahren wurde mit Abgabe der Unterlassungserklärung beiderseitig als erledigt erklärt.

COMMERZ FINANZ WURDE ZU CONSORS FINANZ
Nachdem die Commerzbank das Gemeinschaftsprojekt mit der BNP Paribas Personal Finance beendete, firmiert die Bank seit August 2017 unter Consors Finanz als alleinige Marke der BNP Paribas. Aus Sicht der Marktwächter dürfen im Sinne der Rechtsnachfolge derartige Klauseln auch von der Consors Finanz GmbH nicht mehr verwendet werden.

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