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Erzgebirgssparkasse nimmt einzelne Kündigung zurück

Pressemitteilung vom
Prämiensparverträge auf individuelle Laufzeitvereinbarungen prüfen

Die Erzgebirgssparkasse hat im vergangenen Herbst immer wieder betont, allein unbefristete Prämiensparverträge gekündigt zu haben. „Im Rahmen unserer Verbraucherberatung wurde jedoch bekannt, dass dies nicht in jedem Fall so war“, widerspricht Simone Woldt, Leiterin der Beratungsstelle Aue, der Sparkassenaussage. Trotz der Aussage eines Sparkassenberaters, der bei Vertragsabschluss im Jahr 1996 ausdrücklich bestätigte, dass nach dem 15. Sparjahr weitere zehn Jahre die Höchstprämie gezahlt würde, hat die Erzgebirgssparkasse besagten Prämiensparvertrag Anfang September gekündigt. Der Widerspruch des älteren Ehepaares aus Annaberg-Buchholz blieb erfolglos. Damit gaben sich die langjährigen Kunden der Sparkasse jedoch nicht zufrieden. Sie beauftragten die Verbraucherzentrale Sachsen mit einer außergerichtlichen Rechtsbesorgung. Dann ging es erfreulich schnell. „Die Erzgebirgssparkasse hat die Kündigung zurück genommen“, freut sich Woldt für die betroffenen Senioren.

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Das Beispiel zeigt, dass es sich lohnt, die alten Vertragsunterlagen genau zu prüfen. Wenn auch die Erzgebirgssparkasse – die im Dezember 2017 wegen ihres Verhaltens gegenüber vielen Prämiensparern den Negativpreis „Prellbock“ der Verbraucherzentrale Sachsen erhalten hat –betont, dass es sich um einen Sonderfall handelt, muss dieser jedoch nicht einmalig sein. Bei Verkaufsgesprächen kam und kommt es immer wieder vor, dass Sparkassenmitarbeiter mit handschriftlichen Notizen ihre Aussagen untermauern. „Verbraucher, die Vertragsunterlagen mit solchen Bemerkungen aufgehoben haben, sollten jetzt noch einmal genau nachschauen, was da steht“, empfiehlt Woldt. Dabei kommt es darauf an, ob sich Notizen zur Dauer des Vertrages beziehungsweise zur Dauer der Prämienzahlung finden. Mitunter kommt es auch auf die Auslegung der Formulierung an. Die Verbraucherzentrale Sachsen bietet diesbezüglich den Sparern ihre Unterstützung an. Der aktuelle Fall zeigt, dass dies zum Erfolg führen kann.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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