Kreissparkasse Bautzen kündigt Prämiensparern

Pressemitteilung vom
Kündigungswelle der Sparkassen setzt sich fort – Bautzener Kunden erhalten zumindest ein zusätzliches Alternativangebot
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Nun also auch Bautzen: Die Welle der Kündigung von langfristigen Sparverträgen der Sparkassen reißt nicht ab. Nun haben auch die mehreren tausend Prämiensparer der Kreissparkasse Bautzen die Kündigung im Briefkasten, die bei vielen Sparern Fragen aufwerfen dürfte. Ist die Kündigung überhaupt rechtens? Welche Möglichkeiten habe ich, auf die Kündigung zu reagieren? Und kommen andere, vergleichbare Sparprodukte in Frage? 

Um diesen vielen Fragen gerecht zu werden, bietet die Verbraucherzentrale in Bautzen Sonderöffnungszeiten an. Ab Montag hat sie von Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr geöffnet, um für alle Betroffenen einen schnellen Beratungstermin sicherzustellen. Außerdem findet am 04. April 2018 um 17 Uhr eine erste Infoveranstaltung in der Verbraucherzentrale in Bautzen, Martin-Hoop-Straße 1, mit den anbieterunabhängigen Rechts- und Finanzexperten der Verbraucherzentrale statt. In beiden Fällen wird um eine Anmeldung unter der sachsenweiten Telefonnummer der Verbraucherzentrale Sachsen gebeten: 0341 – 696 29 29 (Mo-Fr von 9-16 Uhr). Die Teilnahme an der Infoveranstaltung unseres Finanzexperten kostet 5 Euro/Person, eine individuelle Rechtsberatung zum Thema 15 Euro. „In Gesprächen mit dem Vorstand der Sparkasse haben wir versucht, dieses Szenario der Kündigung abzuwenden“, informiert Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen. „Im Ergebnis konnten wir zumindest erreichen, dass den betroffenen Kunden, auch ein zusätzliches, ganz sicheres Alternativangebot mit Festzins und Laufzeit bis zum 31.12.2019 angeboten wird.“

Zuletzt hatte die Erzgebirgssparkasse einen solchen Weg abgelehnt. Das hatte zur Folge, dass eine große Zahl Betroffener das Institut für den Negativpreis der Verbraucherzentrale Sachsen vorgeschlagen hat und diesen dann auch zusammen mit der ebenso agierenden Sparkasse Zwickau verliehen bekam. „Es ist aus unserer Sicht zu begrüßen, dass die Sparkasse Bautzen sich nicht wie die Erzgebirgssparkasse und die Sparkasse Zwickau verhält, sondern sich ein Beispiel an den Sparkassen Leipzig, Muldental und Meißen nimmt.“, so Eichhorst weiter.  Das zusätzliche Alternativangebot ähnelt sehr der Offerte der Sparkasse Leipzig: Es handelt sich um ein Sparbuch mit einem Zins von 1,10 Prozent pro Jahr. Weitere Zuzahlungen sind nicht möglich, jedoch sind (Teil)Verfügungen, also Auszahlungen, zugelassen. Zudem wird allen  Kunden automatisch auch die anteilige Prämie bis zum Tag der Beendigung des alten Sparvertrags gutschrieben.

Bis zum 30. September haben die gekündigten Sparer Zeit, sich für oder gegen dieses Angebot zu entscheiden. In dieser Phase wird das Kreditinstitut auf den Personenkreis zugehen und weitere Angebote unterbreiten. Dazu gehören Fonds, Anleihen, Versicherungen und Bausparverträge. „Alle diese Produkte haben ein anderes Risiko als ein Sparbuch und zum Teil erhebliche Kosten“, gibt Eichhorst zu bedenken.  
 
Weiterhin nicht ausgeurteilt ist die Frage, ob diese Prämiensparverträge seitens der Kreditinstitute überhaupt gekündigt werden können. Sowohl betroffene Sparer wie auch die Verbraucherzentrale Sachsen klagen gegen verschiedene sächsische Sparkassen. „Wenn gleich damit ein erhebliches Prozessrisiko verbunden ist, sind wir bezüglich des endgültigen Verfahrensausgangs positiv gestimmt“,  blickt Eichhorst optimistisch in die Zukunft. Bis dahin wird aber noch einige Zeit vergehen.   Sicherheitsorientierte Sparer, die – möglicherweise auch auf Grund ihres Alters - den Klageweg nicht bestreiten möchten,  sollten das zusätzliche Alternativangebot prüfen. Die Verbraucherzentrale Sachsen bietet dazu in Bautzen persönliche Beratung an, die der Entscheidungsfindung helfen können.

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