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Kurs der Sparkasse Leipzig bleibt kundenunfreundlich

Pressemitteilung vom
Prämiensparer werden ungleich behandelt und mit niedrigem Vergleichsangebot abgespeist
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Nachdem die Sparkasse Leipzig die zweite Kündigungswelle von Prämiensparen flexibel Verträgen ausgelöst hat, ist sie nun offensichtlich nicht bereit, alle betroffenen Kunden gleich zu behandeln. Während die Sparer der ersten Kündigungswelle im Jahr 2017 ein Alternativangebot unterbreitet bekamen, welches seinerzeit mit der Verbraucherzentrale Sachsen besprochen war, halten die jetzt Gekündigten vergebens Ausschau nach einer solchen Offerte. Verärgerte Verbraucher lassen darüber in der Verbraucherzentrale Sachsen ihren Unmut freien Lauf. „Wir können gut verstehen, dass die Kunden nun doppelt verärgert sind“, sagt Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen. „Wir haben versucht, die Sparkasse Leipzig dazu zu bewegen, auch den jetzt betroffenen Prämiensparern das befristete Produkt „Extra-Festzinssparen“ mit einem Zinssatz von 1,1 Prozent anzubieten.“
 
Unabhängig von den Kündigungen steckt ein zweites Problem in diese langjährigen Sparverträgen, nämlich die Zinsanpassung. In der bereits im Juni eingereichten Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Leipzig geht es nicht um die Frage der rechtmäßigen Kündigung von Langzeitsparverträgen „Prämiensparen flexibel“, sondern ob die Zinsen während der Vertragslaufzeit seitens der Sparkasse richtig berechnet wurden. Die Verbraucherzentrale Sachsen ist der Rechtsauffassung, dass den Sparern auf Grund fehlerhafter Zinsanpassungen erhebliche Nachzahlungen zustehen. Wie die Verbraucherschützer nun von einzelnen Sparern erfahren haben, bietet die Sparkasse aktuell 10 Prozent des von Sachverständigen errechneten Nachzahlungsbetrages an. „Das zeugt nach unserer Einschätzung einerseits davon, dass die Sparkasse selbst davon ausgeht, noch Zinsen nachzahlen zu müssen und ist andererseits von der Taktik geprägt, erst einmal nur den Wurstzipfel statt die ganz Wurst anzubieten“, bewertet Eichhorst das Agieren.

Wer das Angebot erhält, sollte genau überlegen, ob er es annimmt. Eine Chance auf mehr, bietet sich denjenigen, die gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Sachsen um ihr Geld kämpfen. An der bereits eingereichten Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Leipzig können sich betroffene Kunden dieses Instituts nach wie vor beteiligen. Wer dafür Unterstützung benötigt, findet diese bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Beratungstermine können montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 0341-696 29 29 vereinbart werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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