SACHSENWEITE VERANSTALTUNGEN & AKTIONEN ZU DEN SÄCHSISCHEN ENERGIETAGEN 2024: Jetzt Platz sichern!

Musterklage: Jetzt geht’s los!

Pressemitteilung vom
Prämiensparer der Sparkasse Leipzig können sich ab sofort ins Klageregister der Musterfeststellungsklage eintragen
Off

Am 17. Juni hat das Bundesamt für Justiz das Register zur Anmeldung für die Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig eröffnet. Alle betroffenen Sparer können sich nun auf der Internetseite des Bundesamtes selbst anmelden, um sich der Klage anzuschließen und so die ihnen zustehenden Zinsen aus dem Langzeitsparvertrag Prämiensparen flexibel zu erhalten.

„Erfahrungen mit der Musterfeststellungsklage gegen VW haben allerdings gezeigt, dass es mit Blick auf die Rechtssicherheit sinnvoll ist, Klagewillige bei der Anmeldung zu unterstützen“, ordnet Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen die Lage ein. Deshalb bietet die Verbraucherzentrale Sachsen zum Preis von 40 Euro eine Beratung zur Eintragung ins Register an. „Für diesen Service haben sich seit Bekanntgabe bereits knapp 200 Verbraucher angemeldet. Damit wären die gesetzlichen Mindestanforderungen für die Musterklage schon mehr als erfüllt“, freut sich Eichhorst. Termine können immer montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr vereinbart werden.

Hintergrund ist, dass die Sparkasse Leipzig nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen in den variabel verzinsten Langzeitsparverträgen die Zinsen über Jahre zum Nachteil der Sparer angepasst hat und daraus nun Ansprüche in durchschnittlicher Höhe von 3.400 Euro bestehen. Nachdem Gespräche zwischen Sparkasse Leipzig und Verbraucherzentrale Sachsen ohne akzeptables Ergebnis verliefen, hat die Verbraucherzentrale erstmals den noch recht jungen Trumpf der Musterfeststellungsklage gezogen und Ende Mail die Musterklage beim Oberlandesgericht Dresden eingereicht, um nicht nur den Leipziger Kunden zu ihrem Recht zu verhelfen, sondern sachsenweit ein Signal zu setzen und für alle Sparkassenkunden Klarheit zu schaffen.

Welche Verträge betroffen sind, welche Vorteile die Klage für Verbraucher hat und welche Möglichkeiten zur Beteiligung bestehen, hat die Verbraucherzentrale Sachsen unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/Musterfeststellungsklage zusammengefasst.

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Gerät Healy neben dem Wort Warnung.

Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.
Nahaufnahme eines Rezeptscheins vom Arzt, auf dem "Privat" als Krankenkasse eingetragen ist.

Beitragssteigerung bei privater Krankenversicherung: Was nun?

Viele privat Krankenversicherte waren in letzter Zeit von deutlichen Beitragserhöhungen betroffen. Wir zeigen Wege, wie Sie auf einen solchen Bescheid reagieren, wo Sie eventuell Geld sparen können und nennen die jeweiligen Vor- und Nachteile.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

1N Telecom GmbH: Verwirrung und Ärger um Angebote und Schadensersatz

Zahlreiche Verbraucher:innen werden von der 1N Telecom GmbH aus Düsseldorf zum Abschluss eines neuen Festnetztarifs angeschrieben. Viele melden sich wegen Problemen und Schadensersatzforderungen bei den Verbraucherzentralen, die rechtlich gegen das Unternehmen vorgegangen sind.