Musterklage: Jetzt geht’s los!

Pressemitteilung vom
Prämiensparer der Sparkasse Leipzig können sich ab sofort ins Klageregister der Musterfeststellungsklage eintragen
Off

Am 17. Juni hat das Bundesamt für Justiz das Register zur Anmeldung für die Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig eröffnet. Alle betroffenen Sparer können sich nun auf der Internetseite des Bundesamtes selbst anmelden, um sich der Klage anzuschließen und so die ihnen zustehenden Zinsen aus dem Langzeitsparvertrag Prämiensparen flexibel zu erhalten.

„Erfahrungen mit der Musterfeststellungsklage gegen VW haben allerdings gezeigt, dass es mit Blick auf die Rechtssicherheit sinnvoll ist, Klagewillige bei der Anmeldung zu unterstützen“, ordnet Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen die Lage ein. Deshalb bietet die Verbraucherzentrale Sachsen zum Preis von 40 Euro eine Beratung zur Eintragung ins Register an. „Für diesen Service haben sich seit Bekanntgabe bereits knapp 200 Verbraucher angemeldet. Damit wären die gesetzlichen Mindestanforderungen für die Musterklage schon mehr als erfüllt“, freut sich Eichhorst. Termine können immer montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr vereinbart werden.

Hintergrund ist, dass die Sparkasse Leipzig nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen in den variabel verzinsten Langzeitsparverträgen die Zinsen über Jahre zum Nachteil der Sparer angepasst hat und daraus nun Ansprüche in durchschnittlicher Höhe von 3.400 Euro bestehen. Nachdem Gespräche zwischen Sparkasse Leipzig und Verbraucherzentrale Sachsen ohne akzeptables Ergebnis verliefen, hat die Verbraucherzentrale erstmals den noch recht jungen Trumpf der Musterfeststellungsklage gezogen und Ende Mail die Musterklage beim Oberlandesgericht Dresden eingereicht, um nicht nur den Leipziger Kunden zu ihrem Recht zu verhelfen, sondern sachsenweit ein Signal zu setzen und für alle Sparkassenkunden Klarheit zu schaffen.

Welche Verträge betroffen sind, welche Vorteile die Klage für Verbraucher hat und welche Möglichkeiten zur Beteiligung bestehen, hat die Verbraucherzentrale Sachsen unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/Musterfeststellungsklage zusammengefasst.

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.