Verbraucherzentrale berät zur Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung eines Immobilienkredites
Wer seine Immobilienfinanzierung vorzeitig zurückzahlt, muss oft kräftig draufzahlen. Dann ist der Blick in den Vertrag Gold wert. Oftmals macht die Bank bei vorzeitiger Rückzahlung eine Vorfälligkeitsentschädigung geltend, die aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen von der Bank verlangt werden kann. “Lassen Sie die Berechnung daher unabhängig überprüfen. Zum Beispiel von der Verbraucherzentrale”, rät Finanzexpertin Corina Jähn von der Verbraucherzentrale in Chemnitz.
Für Verträge ab dem 21. März 2016 sind Banken verpflichtet, im Vertrag bestimmte Pflichtangaben zu machen. Sind Angaben über Laufzeit des Vertrags, Kündigungsrecht des Darlehensnehmers oder Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend – oder überhaupt nicht vorhanden –, ist der Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung ausgeschlossen. Lassen sich diese Angaben nicht im Vertrag finden oder die gemachten Angaben sind zweifelhaft, sollten Sie sich unabhängig beraten lassen.
„Auch eine Sondervereinbarung nach Geltendmachung der vorzeitigen Vertragsauflösung sollte ganz genau geprüft werden“, so Corina Jähn weiter. Unter Umständen kann in diesem Fall eine bewusste Umgehung seitens der Bank vorliegen. Eine bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung kann dann ggf. wieder zurück gefordert werden.
Die Verbraucherzentrale Sachsen empfiehlt, sich frühzeitig über die Möglichkeiten einer kostenfreien Rückzahlung des Immobilienvertrages zu informieren. Dabei unterstützen die Fachberater aus der Chemnitzer Verbraucherzentrale gern. Sie können auch prüfen, ob bereits bezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen wieder zurück verlangt werden können.