Rettungsschirm für Verbraucher

Pressemitteilung vom
Mit der Verabschiedung des Gesetzespaketes zur Abmilderung der Corona-Folgen, will die Regierung nicht nur Unternehmen sondern auch Verbraucher finanziell in der Krise unterstützen. Die Verbraucherzentrale Sachsen ist weiterhin für Verbraucher da, um mögliche Fragen zum Hilfspaket zu beantworten.
Kleine Euro-Scheine und Münzen liegen aufeinander

Gesetzespaket soll Grundversorgung der Verbraucher während der Corona-Pandemie sicherstellen

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Mit der Verabschiedung des Gesetzespaketes zur Abmilderung der Corona-Folgen, will die Regierung nicht nur Unternehmen unter die Arme greifen. Auch Verbrauchern werden verschiedene Möglichkeiten eingeräumt, um finanzielle Engpässe abzufedern.

Wer aufgrund von Kurzarbeit, Kündigung oder ausbleibenden Aufträgen wegen der Corona-Pandemie aktuell in Zahlungsschwierigkeiten ist, kann ab sofort die Zahlung wesentlicher Verträge für beispielsweise Strom, Gas, Wasser oder Telekommunikation bis zum 30. Juni 2020 aussetzen. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt die Regelung bis 30. September 2020. „Damit will die Bundesregierung die Grundversorgung aller sicherstellen“, begrüßt Kay Görner, Referent der Verbraucherzentrale Sachsen diesen Schritt.

Das gilt für Verträge, die vor dem 8. März 2020 geschlossen wurden – also vor der massenhaften Ausbreitung des Corona-Virus`. Bei Verträgen, die nach diesem Zeitpunkt geschlossen wurden, ist davon auszugehen, dass sie in Kenntnis einer möglicherweise bevorstehenden tiefgreifenden Veränderung des Wirtschaftslebens geschlossen wurden.

„Verbraucher, die wegen der Corona-Krise nicht zahlen können, sollen sich ausdrücklich auf das sogenannte Leistungsverweigerungsrecht berufen und die finanzielle Notsituation auch belegen“, informiert Görner. „Ganz praktisch kann dies zu Problemen führen, weil Betroffene in der Nachweispflicht sind und Unternehmen bestimmen, ob die vorgelegten Nachweise ausreichen“, so Görner. Unklar ist, ob beispielsweise eine eidesstattliche Versicherung genügt oder Kontoauszüge und belegbare Auskünfte zum Vermögen vorgelegt werden müssen.

Weil der Gesetzgeber keine typischen Fallkonstellationen schildert und die Vorgehensweise nicht beschreibt, bleiben für Betroffene viele Fragen offen. Wer Unterstützung beim Aufsetzen eines Schreibens wünscht, kann sich bei der Verbraucherzentrale Sachsen telefonisch, per E-Mail oder per Post beraten lassen.

Unter 0341 - 696 29 29 können Termine für eine Beratung vereinbart werden: Immer montags bis donnerstags von 9 bis 18 Uhr und freitags von 9 bis 16 Uhr. 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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