SACHSENWEITE VERANSTALTUNGEN & AKTIONEN ZU DEN SÄCHSISCHEN ENERGIETAGEN 2024: Jetzt Platz sichern!

Rettungsschirm für Verbraucher

Pressemitteilung vom
Mit der Verabschiedung des Gesetzespaketes zur Abmilderung der Corona-Folgen, will die Regierung nicht nur Unternehmen sondern auch Verbraucher finanziell in der Krise unterstützen. Die Verbraucherzentrale Sachsen ist weiterhin für Verbraucher da, um mögliche Fragen zum Hilfspaket zu beantworten.
Kleine Euro-Scheine und Münzen liegen aufeinander

Gesetzespaket soll Grundversorgung der Verbraucher während der Corona-Pandemie sicherstellen

Off

Mit der Verabschiedung des Gesetzespaketes zur Abmilderung der Corona-Folgen, will die Regierung nicht nur Unternehmen unter die Arme greifen. Auch Verbrauchern werden verschiedene Möglichkeiten eingeräumt, um finanzielle Engpässe abzufedern.

Wer aufgrund von Kurzarbeit, Kündigung oder ausbleibenden Aufträgen wegen der Corona-Pandemie aktuell in Zahlungsschwierigkeiten ist, kann ab sofort die Zahlung wesentlicher Verträge für beispielsweise Strom, Gas, Wasser oder Telekommunikation bis zum 30. Juni 2020 aussetzen. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt die Regelung bis 30. September 2020. „Damit will die Bundesregierung die Grundversorgung aller sicherstellen“, begrüßt Kay Görner, Referent der Verbraucherzentrale Sachsen diesen Schritt.

Das gilt für Verträge, die vor dem 8. März 2020 geschlossen wurden – also vor der massenhaften Ausbreitung des Corona-Virus`. Bei Verträgen, die nach diesem Zeitpunkt geschlossen wurden, ist davon auszugehen, dass sie in Kenntnis einer möglicherweise bevorstehenden tiefgreifenden Veränderung des Wirtschaftslebens geschlossen wurden.

„Verbraucher, die wegen der Corona-Krise nicht zahlen können, sollen sich ausdrücklich auf das sogenannte Leistungsverweigerungsrecht berufen und die finanzielle Notsituation auch belegen“, informiert Görner. „Ganz praktisch kann dies zu Problemen führen, weil Betroffene in der Nachweispflicht sind und Unternehmen bestimmen, ob die vorgelegten Nachweise ausreichen“, so Görner. Unklar ist, ob beispielsweise eine eidesstattliche Versicherung genügt oder Kontoauszüge und belegbare Auskünfte zum Vermögen vorgelegt werden müssen.

Weil der Gesetzgeber keine typischen Fallkonstellationen schildert und die Vorgehensweise nicht beschreibt, bleiben für Betroffene viele Fragen offen. Wer Unterstützung beim Aufsetzen eines Schreibens wünscht, kann sich bei der Verbraucherzentrale Sachsen telefonisch, per E-Mail oder per Post beraten lassen.

Unter 0341 - 696 29 29 können Termine für eine Beratung vereinbart werden: Immer montags bis donnerstags von 9 bis 18 Uhr und freitags von 9 bis 16 Uhr. 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Strom und Wärme selbst erzeugen
Wer sich von Energieversorgern unabhängig macht, kann steigenden Energiepreisen gelassen entgegensehen und die eigene…
Das Haushaltsbuch
Mit dem Haushaltsbuch der Verbraucherzentrale führen Sie Ihr "Unternehmen Haushalt" erfolgreich - Sie…
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Verbraucherzentrale Bundesverband reicht Sammelklage gegen Vodafone ein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Hintergrund: 2023 erhöhte das Unternehmen bei laufenden Verträgen für Internet und Festnetzanschluss einseitig die Preise. Jetzt ist das Klageregister eröffnet und Sie können sich eintragen.
Gaspreis wird mit Zeigefinger an einem Chronograph geberemst

Energiepreisbremsen, Härtefallfonds: Die Maßnahmen der Bundesregierung

Mit den Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme hielt der Staat die Preise für 2023 im Zaum, erst darüber wurde es deutlich teurer. Für Heizöl und andere Brennstoffe gab es einen Härtefallfonds. Hier finden Sie alle Informationen, die für diese Zeit galten und können Ihre Rechnungen prüfen.
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.