99-Jahre-Prämiensparen-Gerichtsurteil gilt auch für Sparkasse Zwickau

Pressemitteilung vom
Im Streit um die Laufzeit von Prämiensparverträgen sprach das Oberlandesgericht Dresden gegen die Sparkasse Zwickau 2019 ein Grundsatzurteil (Aktenzeichen 8 U 1770/18). Nun pocht die Verbraucherzentrale gemeinsam mit Verbraucher*innen auf Einhaltung der Rechtsprechung des OLG...
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Verbraucherzentrale pocht mit Verbrauchern auf Einhaltung der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Dresden

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Im Streit um die Laufzeit von Prämiensparverträgen sprach das Oberlandesgericht Dresden gegen die Sparkasse Zwickau 2019 ein Grundsatzurteil (Aktenzeichen 8 U 1770/18). Es ging darum, dass in bestimmten Fällen die beliebten Prämiensparverträge eine Laufzeit von 1188 Monaten (99 Jahren) haben. Die Sparkasse hatte dies bei Übertragungen der Verträge, beispielsweise im Todesfall, mit Verbrauchern schriftlich vereinbart, wollte sich aber anschließend nicht daran halten. Dieser Praxis erteilte das höchste sächsische Zivilgericht eine Absage, die der Bundesgerichtshof trotz einer Beschwerde des Unternehmens auch nicht aufhob.

In den letzten Monaten teilten Betroffene der Verbraucherzentrale aber immer wieder mit, dass diese Leitentscheidung im Schlichtungsverfahren beim Sparkassenombudsmann nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Zudem lehnte die Sparkasse die Fortführung der Verträge trotz wirksamer Gerichtsentscheidung ab.

„Wir haben nun insgesamt sieben Verbraucher bei der Einreichung von Individualklagen beim Amtsgericht Zwickau unterstützt“, sagt Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. „Es ist erschreckend, wie durch die Sparkasse Zwickau trotz klarer Rechtsprechung mit den Kunden umgegangen wird. Aber die Verbraucherzentrale lässt die betroffenen Verbraucher nicht im Stich.“

Es kann nun zwei Jahre oder länger dauern, bis die Fälle rechtskräftig entschieden sind. Aber die Betroffenen haben Zeit. Schließlich wollen sie die finanziellen Vorteile des Vertrages für die versprochenen vollen 99 Jahre in Anspruch nehmen.

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