Verbraucherschützer helfen bei der Rettung des Zinsbonus
Aktuell kündigen Bausparkassen vermehrt langjährig bestehende Bausparverträge. „Doch diese einseitige Beendigung des Vertragsverhältnisses ist nicht immer rechtens“, weiß Simone Woldt, Leiterin der Verbraucherzentrale in Aue und ergänzt: „Daher lohnt sich ein fachkundiger Blick in die Unterlagen“.
Die Gründe für die aktuellen Kündigungen liegen auf der Hand: Viele Altverträge weisen lukrative Verzinsungen auf und gewähren bei Verzicht auf das Bauspardarlehen oft noch einen Zinsbonus. „Wenn eine Vertragskündigung erfolgt ist, sollte im ersten Schritt geprüft werden, ob es überhaupt eine rechtliche oder vertragliche Grundlage gibt“, sagt Simone Woldt. Doch Achtung: Manchmal kommt die Kündigung auch durch die Hintertür, indem vermeintlich vorteilhafte Umstellungsangebote verschickt werden oder Vertriebsmitarbeiter gezielt Altverträge mit fadenscheinigen Begründungen in Neuverträge „umwandeln“.
Ès gibt verschiedenen Maschen, wie die Bausparkassen hochverzinste Verträge loswerden wollen. Als Kündigungsgrund wird, neben der Vollbesparung, sehr häufig Absatz 1 im Paragraph 489 des Bürgerlichen Gesetzbuches aufgeführt. „In diesem Fall besteht für die Verbraucher*innen noch die Chance, vor Auszahlung des Guthabens den Verzicht auf das Darlehen zu erklären, um sich so den Zinsbonus zu sichern“, so Woldt weiter.
Wer ebenfalls von einer Vertragskündigung betroffen oder mit Umstellungsangeboten konfrontiert ist, kann sich bei der Verbraucherzentrale in Aue unter 03771 - 251 000 oder per Mail aue@vzs.de melden. Trotz Pandemie sind die Expertinnen für Fragen und Beratung erreichbar.