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Bundesgerichtshof nicht auf Seite der Sparer

Pressemitteilung vom
Seit knapp 2 Jahren beschäftigt viele Sparkassenkunden nicht nur in Sachsen die Frage, ob die Kündigung der lukrativen Prämiensparverträge seitens der Institute rechtens ist. Nun sorgt das aktuelle Urteil ((AZ.: XI ZR 345/18) des Bundesgerichtshofes für Enttäuschung bei den Sparkassenkunden.
  • BGH-Entscheidung: Kündigung von Prämiensparverträgen durch Sparkassen ist rechtens
  • Fehler bei der Zinsanpassung sind davon unberührt
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Seit knapp 2 Jahren beschäftigt viele Sparkassenkunden nicht nur in Sachsen die Frage, ob die Kündigung der lukrativen Prämiensparverträge seitens der Institute rechtens ist. Nun sorgt das aktuelle Urteil ((AZ.: XI ZR 345/18) des Bundesgerichtshofes für Enttäuschung bei den Sparkassenkunden: Es stärkt die Position der Sparkassen und erklärt die Kündigung für rechtens.

Allerdings hat sich der Bundesgerichtshof in diesem Verfahren nur mit einer Vertragsvariante befasst. Im Vertrauen auf Aussagen bei Vertragsabschluss, die mitunter auch in Werbeunterlagen dokumentiert sind, gingen die heute zumeist älteren Sparer davon aus, dass die Verträge zumindest nicht vor Ablauf von 25 Jahren gekündigt werden können. Darüber hinaus gibt es aber noch andere Vertragskonstellationen, die vom heutigen Urteil unberührt bleiben. „Hinsichtlich der Prämiensparverträge, in denen eine konkrete Laufzeit vereinbart ist, sind wir unverändert optimistisch“, erklärt Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Gemeint sind etwa die Verträge, in denen eine Laufzeit von 1.188 Monaten hineingeschrieben wurde.

Die höchstrichterliche Rechtsprechung wird Einfluss auf den Ausgang weiterer Verfahren haben. In Sachsen sind bei Gerichten der verschiedenen Instanzen noch mehrere Klagen zur Kündigungsproblematik anhängig. Allein in zehn Verfahren ist die Verbraucherzentrale Sachsen involviert – entweder indem sie die klagenden Verbraucher aktiv unterstützt oder selbst als Klägerin auftritt. „Nach dem heutigen Tag sieht es im Hinblick auf den Ausgang dieser Verfahren für einen Großteil der Betroffenen schlecht aus “, so Heyer.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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