SACHSENWEITE VERANSTALTUNGEN & AKTIONEN ZU DEN SÄCHSISCHEN ENERGIETAGEN 2024: Jetzt Platz sichern!

Ende der Geduld: BaFin erlässt Allgemeinverfügung und stärkt Sparende

Pressemitteilung vom
Die BaFin hat eine Allgemeinvergügung für die Sparkassen im Streit um falsche Zinsanpassung in Prämiensparverträgen erlassen. Die Verbraucherzentrale Sachsen fordert die Sparkassen auf, der Verfügung nachzukommen und auf die Sparenden zuzugehen.
Eingang eines Gebäudes der BaFin

Verbraucherzentrale Sachsen fordert Akzeptanz der Verfügung

Off

Lange hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf die Einsicht der Kreditinstitute gehofft – leider vergebens. Weder Gespräche noch der öffentliche Druck oder der Runde Tisch im November 2020 konnten die Sparkassen dazu bewegen, im Streit um die Verzinsung von Prämiensparverträgen mit einen annehmbaren Kompromiss auf die eigenen Kunden*innen zuzugehen. Nun ist der Erlass der Allgemeinverfügung, mit der die Institute verpflichtet werden, auf ihre Kunden*innen zuzugehen, die logische und notwendige Konsequenz. Der Ball liegt nun erneut bei den Geldhäusern. „Wir fordern die Kreditinstitute auf, die Allgemeinverfügung zu akzeptieren und nicht durch Widerspruch weiter auf Zeit zu spielen“, appelliert Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen.

Die Kreditinstitute können innerhalb eines Monats der Allgemeinverfügung widersprechen. Aufgrund der bereits im Vorfeld von Sparkassenseite erfolgten Äußerungen, ist von einem solchen Schritt auszugehen. Dann wird um deren Rechtskraft gestritten werden und ein Verwaltungsgerichtsverfahren kostet zusätzlich Zeit. „Insofern hätten wir uns gewünscht, dass im Zusammenhang mit dem Erlass der Allgemeinverfügung sofortiger Vollzug angeordnet worden wäre“, äußert sich Eichhorst.

Für die zigtausenden Prämiensparer*innen ist die Allgemeinverfügung jedoch so oder so ein wichtiges, positives Signal. „Die für die laufenden Musterfeststellungsklagen gegen verschiedene Sparkassen zuständigen BGH-Richter werden die ausführliche Begründung der BaFin für den Erlass der Allgemeinverfügung genau lesen“, ist sich Eichhorst sicher. In dieser wird auf die bisherige stringente BGH-Rechtsprechung zu langfristigen Sparverträgen abgestellt.     

Prämiensparer*innen mit laufenden oder auch gekündigten Verträgen, sollten in den nächsten Wochen darauf achten, ob sich ihre Bank oder Sparkasse mit einem Vergleichsangebot bei ihnen meldet. „Das wäre erfreulich, sollte jedoch bezüglich der Höhe geprüft werden, damit man nicht mit Almosen abgespeist wird“, empfiehlt Eichhorst.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Langzeitsparer: Welche Zinsen stehen Ihnen zu? Jetzt prüfen lassen!
Sie haben oder hatten einen variabel verzinsten Langzeitsparvertrag? Dann kann es sehr gut sein, dass Ihre Zinsen…
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.