Musterklage gegen Erzgebirgssparkasse

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Sachsen klagt gegen Erzgebirgssparkasse, um Prämiensparern zu ihrem Recht und ihrem Geld zu verhelfen

Am heutigen Vormittag hat die Verbraucherzentrale Sachsen beim Oberlandesgericht Dresden Musterfeststellungsklage gegen die Erzgebirgssparkasse eingereicht. „Weil seit vielen Monaten keine Bewegung im Streit um die ordnungsgemäße Anpassung der Zinsen in den Langzeitsparverträgen „Prämiensparen flexibel“ mit dem Institut zu erzielen ist, haben wir uns für diesen Schritt entschieden“, erklärt Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen.

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Am heutigen Vormittag hat die Verbraucherzentrale Sachsen beim Oberlandesgericht Dresden Musterfeststellungsklage gegen die Erzgebirgssparkasse eingereicht. „Weil seit vielen Monaten keine Bewegung im Streit um die ordnungsgemäße Anpassung der Zinsen in den Langzeitsparverträgen „Prämiensparen flexibel“ mit dem Institut zu erzielen ist, haben wir uns für diesen Schritt entschieden“, erklärt Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen.

Im Erzgebirge warten die enttäuschten Kunden des Bankhauses mit Sitz in Annaberg-Buchholz schon seit Monaten auf Neuigkeiten und haken immer wieder in der Beratungsstelle in Aue nach. „Wir haben den Kunden zugesagt, sie nicht im Stich zu lassen, wenn es darum geht, um das ihnen zustehende Geld zu kämpfen“, so Eichhorst. Dabei geht es nicht nur um Peanuts, wie sich seit Februar 2019 im Rahmen der Beratung herausgestellt hat. In dieser Zeit wurden mehr als 350 Verträge auf Zinsanpassung geprüft. In allen Fällen hat die Erzgebirgssparkasse aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen die variablen Zinsen zum Nachteil der Verbraucher angepasst. Im Durchschnitt handelte es sich um rund 6.000 Euro Nachzahlungsanspruch pro Vertrag – im krassesten Fall sogar um 43.000 Euro.

Wer kann sich beteiligen?
Alle Kunden der Erzgebirgssparkasse, die einen Vertrag über das Langzeitsparprodukt „Prämiensparen flexibel“ abgeschlossen haben, in dem die Klauseln „Die Spareinlage wird variabel, z. Zt. mit ... % verzinst“ oder „Die Sparkasse zahlt neben dem jeweils gültigen Zinssatz, z.Zt. … % am Ende eines Kalender-/Sparjahres eine verzinsliche S-Prämie“ enthalten sind.

Welche Vorteile hat die Klage?
Für Sparer, die sich der Musterfeststellungsklage anschließen, entstehen keine Prozesskosten. Der Aufwand begrenzt sich auf die Eintragung ins Register. Das Risiko ist daher sehr gering.

Wie geht es weiter?
Nach Klageeinreichung wird das Register für die Anmeldung von Verbrauchern beim Bundesamt für Justiz eröffnet, so dass sich alle Klagewilligen anschließen können. Erfahrungen mit der Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Leipzig haben gezeigt, dass es mit Blick auf die Rechtssicherheit sinnvoll ist, dass Klagewillige sich für die Anmeldung Unterstützung holen.

Welche Angebote hat die Verbraucherzentrale für Klagewillige?
Für eine rechtssichere Beteiligung bietet die Verbraucherzentrale in Aue im Rahmen der Beratung die Anmeldung ins Klageregister zum Preis von 40 Euro an. Solche Termine können ab sofort telefonisch unter 0341 –696 29 29 vereinbart werden. Wer einen Termin vor der Registereröffnung vereinbaren möchte, kann der Verbraucherzentrale in Aue eine Vollmacht erteilen und die Verbraucherschützer nehmen die Eintragung anschließend direkt vor.

Weitere Termine
Weil die Verbraucherzentrale allen Betroffenen die Möglichkeit zur Beteiligung an der Musterfeststellungsklage und auch alle dazu gehörigen Informationen bereit stellen möchte, finden etliche Informationsveranstaltungen zum Thema statt.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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