Sonderberatungstag für gekündigte Prämiensparer

Pressemitteilung vom
Am 11. Oktober bündelt die Verbraucherzentrale Dresden ihre Kompetenzen exklusiv für gekündigte Sparkassenkunden

Am 11. Oktober bündelt die Verbraucherzentrale Dresden ihre Kompetenzen exklusiv für gekündigte Sparkassenkunden

Off

Die Ostsächsische Sparkasse Dresden hat mit der Kündigung der Langzeitsparverträge „Prämiensparen flexibel“ große Verunsicherung bei ihren Kunden ausgelöst. Hunderte Betroffene haben sich fragend an die Verbraucherzentrale Dresden gewendet, um zu klären, ob das oftmals eigentlich für die Altersvorsorge gedachte Produkt nun wirklich einseitig von der Sparkasse gekündigt werden darf. Nachdem die erste Welle von Beratungsanfragen in der Verbraucherzentrale Dresden bewältigt ist, bieten die Experten am 11. Oktober in der Zeit von 9 bis 18 Uhr einen Sonderberatungstag an.

Betroffene erhalten eine fundierte Einschätzung zur Kündbarkeit ihres Vertrages zum Preis von 15 Euro und erfahren, welche weiteren Handlungsoptionen ihnen jetzt offen stehen. So kann es sich lohnen, den Vertrag auch wenn er rechtmäßig gekündigt ist, nochmals genauer unter die Lupe zu nehmen und überprüfen zu lassen, ob die Zinsen in der Vergangenheit von der Sparkasse rechtskonform angepasst wurden. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat im Verlauf des Jahres festgestellt, dass den Kunden der sächsischen Sparkassen massenhaft zu wenig Zinsen gezahlt wurden. Diese Summe im Schnitt von 2.500 Euro gilt es dann bei der Sparkasse einzufordern. Auch dabei kann die Verbraucherzentrale unterstützend zu Seite stehen. Die Erstellung eines entsprechenden Gutachten ist zum Preis von 85,00 € möglich.

Eine Terminvereinbarung unter 0351-4593484 für den Sonderberatungstag ist wünschenswert. Wer an diesem Tag nicht vorbeikommen kann, kann auch online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung einen Beratungstermin an einem anderen Tag buchen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Musterfeststellungsklage gegen Saalesparkasse

Die in Halle/Saale ansässige Saalesparkasse hat Prämiensparern nach Ansicht des vzbv jahrelang zu geringe Zinsen gezahlt. Dabei geht es häufig um Tausende von Euro. Der vzbv hat die Saalesparkasse verklagt, um den Sparern zu ihrem Recht zu verhelfen.

Inzwischen hat der Bundesgerichtshof (BGH) das abschließende Urteil gesprochen. Betroffene können sich auf erhebliche Nachzahlungen freuen.
Ein Lieferwagen für Heizöl steht vor einem Haus.

Warnung: Fakeshops locken mit günstigem Heizöl oder Brennholz

Zum Start der Heizsaison warnen wir vor mehreren betrügerischen Internetseiten. Ob eine Seite seriös ist, lässt sich kostenlos im Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen prüfen.

Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Wenn Sie eine Solarstromanlage anschaffen möchten, sollten Sie mehrere Angebote vergleichen.