Sparkasse Vogtland kündigt Prämiensparern

Pressemitteilung vom
Aber mit Signal an betroffene Kunden: Institut erweitert nach Gespräch mit Verbraucherzentrale sein Angebot an Alternativprodukten

Nun ist auch die Sparkasse Vogtland in der Kündigungsspur: Circa 2300 Kunden der Sparkasse Vogtland erhalten dieser Tage die Kündigung ihres Prämiensparvertrages zum November 2018. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat in Vorstandsgesprächen versucht, dies abzuwenden. „Zwar ist uns das nicht gelungen, jedoch konnten wir die Sparkasse dazu bewegen, den Betroffenen als Alternative nicht nur Wertpapier-und Versicherungsprodukte anzubieten. Nun wird auch ein Sparprodukt dabei sein, welches in puncto Sicherheit, Flexibilität und Kosten mit dem Prämiensparen vergleichbar ist“, berichtet Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen mit einem weinenden und einem lachenden Auge. „Für Diejenigen, die gegen die Kündigung nicht klagen wollen, könnte dies eine prüfenswerte Wahlmöglichkeit sein.“

Off

Das zusätzliche Alternativangebot ähnelt sehr den Offerten der anderen kompromissbereiten sächsischen Sparkassen: Es handelt sich um ein Sparbuch mit einem Sonderzins von 1,1 Prozent pro Jahr für eine Laufzeit bis Ende 2019. Zudem wird allen  Kunden automatisch auch die anteilige Prämie bis zum Tag der Beendigung des alten Sparvertrags gutschrieben. „Wir begrüßen, dass sich die Sparkasse Vogtland zu diesem  - zunächst nicht geplanten - Angebot durchgerungen hat“, sagt Eichhorst. Bis zum 30. November 2018 haben die gekündigten Sparer Zeit, sich für oder gegen dieses Angebot zu entscheiden.

In dieser Phase wird das Kreditinstitut dem betroffenen Personenkreis auch seine weiteren Angebote unterbreiten. „Die uns als Alternativen vorgestellten Produkte haben ein anderes Risiko als ein Sparbuch, mehrjährige Laufzeiten, zum Teil erhebliche Kosten und mäßige Renditeerwartungen“, informiert Eichhorst.

Betroffene Kunden der Sparkasse Vogtland sollten die nächsten Wochen nutzen, um sich über ihre Rechte und Anlagemöglichkeiten anbieterunabhängig zu informieren. Die Verbraucherzentrale Sachsen steht dabei allen Ratsuchenden zur Seite: 

  • Mit einer Sonderhotline am Montag, 30. Juli 2018, von 9 bis 18 Uhr unter der Rufnummer 01802 – 55 66 11
    (0,06 Euro/ Anruf aus dem dtsch. Festnetz; Mobilfunk maximal 0,42 Euro/Min.)
  • Mit erweiterten Öffnungs- und Beratungszeiten der Beratungs-stellen Auerbach und Plauen ab August: Mo-Do 9-18 , Fr 9-15 Uhr

Auch in Treuen, Reichenbach, Klingenthal, Adorf und Schöneck wird es ab Mitte August Beratungstage und Informationsveranstaltungen geben.

 

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Einfach machen - Geldanlage
Wer früh mit der passenden Finanzstrategie startet, kann diese Ziele auch mit wenig Geld erreichen.
Langzeitsparer*innen: Welche Zinsen stehen Ihnen zu? Jetzt prüfen lassen!
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.