Was auf Kunden russischer Banken zukommen kann

Pressemitteilung vom
Auf der Suche nach Zinsen für Tages-und Festgeld haben Verbraucher*innen in der Vergangenheit ihr Erspartes zum Beispiel auch bei der Sberbank Europe AG (Wien) angelegt. Diese ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Sberbank Russland.
Die Außenfassade einer Filiale von Sberbank.
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Die dramatischen Entwicklungen der vergangenen Tage haben nun auch Auswirkungen auf die Kundschaft des europäischen Institutes. Es wurde aktuell ein Moratorium gegenüber der Sberbank Europe verhängt. Dies bedeutet ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot. Als Ausnahme davon können maximal 100 Euro pro Tag an die Einleger ausgezahlt werden.

Die baldige Zahlungsunfähigkeit, sprich Insolvenz, ist wahrscheinlich. Im Insolvenzfall ist das Geld der Sparer*innen durch die gesetzliche, europäische Einlagensicherung geschützt. „In der Europäischen Union sind Einlagen von Privatanlegern, dazu gehören unter anderen Tages-und Festgeld, bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je Sparer*in und Bank geschützt“, erklärt Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Darüber hinaus gibt es noch den freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken, der eine noch höhere Sicherungsgrenze hat. Diese gilt dann gegebenenfalls für die europäische Tochtergesellschaft VTB Europe SE (Frankfurt/M.)  der russischen VTB. Die VTB Europe SE ist anders als die Sberbank Europe AG nämlich auch dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken (ESF) angeschlossen.

Betroffene, die wissen möchten, was auf sie zukommen kann, können sich in der Verbraucherzentrale Sachsen beraten lassen. „Wir informieren über das System der gesetzlichen und freiwilligen Einlagensicherung“, führt Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen aus. Wer ist im Entschädigungsfall für was zuständig, was müssen Betroffene tun, wie lange müssen sie auf die Rückzahlung eines Tages-oder Festgeldes warten, sind dabei sicher brennende Fragen.

Terminbuchungen sind online unter: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung oder telefonisch unter 0341-696 29 29 möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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Sammelklage gegen Vodafone

Vodafone hat einseitig Preise für Festnetz-Internet-Verträge erhöht. Mit der Sammelklage will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu Unrecht gezahlte Gelder für Verbraucher:innen zurückholen. Vodafone soll ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten. Am 3. Dezember 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

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2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.
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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.