Was auf Kunden russischer Banken zukommen kann

Pressemitteilung vom
Auf der Suche nach Zinsen für Tages-und Festgeld haben Verbraucher*innen in der Vergangenheit ihr Erspartes zum Beispiel auch bei der Sberbank Europe AG (Wien) angelegt. Diese ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Sberbank Russland.
Die Außenfassade einer Filiale von Sberbank.
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Die dramatischen Entwicklungen der vergangenen Tage haben nun auch Auswirkungen auf die Kundschaft des europäischen Institutes. Es wurde aktuell ein Moratorium gegenüber der Sberbank Europe verhängt. Dies bedeutet ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot. Als Ausnahme davon können maximal 100 Euro pro Tag an die Einleger ausgezahlt werden.

Die baldige Zahlungsunfähigkeit, sprich Insolvenz, ist wahrscheinlich. Im Insolvenzfall ist das Geld der Sparer*innen durch die gesetzliche, europäische Einlagensicherung geschützt. „In der Europäischen Union sind Einlagen von Privatanlegern, dazu gehören unter anderen Tages-und Festgeld, bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je Sparer*in und Bank geschützt“, erklärt Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Darüber hinaus gibt es noch den freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken, der eine noch höhere Sicherungsgrenze hat. Diese gilt dann gegebenenfalls für die europäische Tochtergesellschaft VTB Europe SE (Frankfurt/M.)  der russischen VTB. Die VTB Europe SE ist anders als die Sberbank Europe AG nämlich auch dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken (ESF) angeschlossen.

Betroffene, die wissen möchten, was auf sie zukommen kann, können sich in der Verbraucherzentrale Sachsen beraten lassen. „Wir informieren über das System der gesetzlichen und freiwilligen Einlagensicherung“, führt Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen aus. Wer ist im Entschädigungsfall für was zuständig, was müssen Betroffene tun, wie lange müssen sie auf die Rückzahlung eines Tages-oder Festgeldes warten, sind dabei sicher brennende Fragen.

Terminbuchungen sind online unter: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung oder telefonisch unter 0341-696 29 29 möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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