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Start für Musterklage Sparkasse Zwickau

Pressemitteilung vom
Prämiensparer*innen können sich ab sofort der Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Zwickau anschließen
Hintergründe zur Musterfeststellungsklage

Prämiensparer*innen können sich ab sofort der Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Zwickau anschließen

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Das Bundesamt für Justiz hat das Register zur Anmeldung für die Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Zwickau online freigeschaltet. Nun können sich Prämiensparer kostenfrei selbst anmelden, um sich der Klage der Verbraucherzentrale Sachsen anzuschließen. Ziel ist es, so die ausstehenden Zinsen aus dem Langzeitsparvertrag Prämiensparen flexibel zu erhalten.

„Erfahrungen mit der Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Leipzig und die Erzgebirgssparkasse haben allerdings gezeigt, dass es mit Blick auf die Rechtssicherheit sinnvoll ist, wenn sich Klagewillige bei der Anmeldung Unterstützung holen“, ordnet Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen die Situation ein. Deshalb bietet die Verbraucherzentrale Sachsen zum Preis von 40 Euro eine Beratung zur Eintragung ins Register an. Termine können immer montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr telefonisch unter 0341-6962929 vereinbart werden.

Hintergrund ist, dass die Sparkasse Zwickau nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen in den variabel verzinsten Langzeitsparverträgen die Zinsen über Jahre zum Nachteil der Sparer angepasst hat und daraus nun Ansprüche in durchschnittlicher Höhe von 6.000 Euro bestehen. Auch Prämiensparer, die ihren Vertrag 2017 einvernehmlich mit der Sparkasse Zwickau aufgelöst haben, können sich der Klage anschließen. Welche Verträge noch betroffen sind, welche Vorteile die Klage für Verbraucher hat und welche Möglichkeiten zur Beteiligung bestehen, hat die Verbraucherzentrale Sachsen unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/Musterfeststellungsklage zusammengefasst.

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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