SACHSENWEITE VERANSTALTUNGEN & AKTIONEN ZU DEN SÄCHSISCHEN ENERGIETAGEN 2024: Jetzt Platz sichern!

Verbraucher nutzen mehrheitlich Bargeld

Eine neue Marktwächter-Umfrage zeigt, dass Bargeld nach wie vor einen hohen Stellenwert bei deutschen Verbrauchern hat. Die Möglichkeit des bargeldlosen Zahlens über die Bezahlfunktion ihres Smartphones mittels NFC-Funktion oder einer App, die einen Bezahl-Code generiert nutzen nur wenige.

Umfrage des Marktwächters Finanzen zeigt: kontaktloses Bezahlen mit dem Smartphone wird kaum genutzt.

Off

Bargeld hat einen hohen Stellenwert bei Verbrauchern in Deutschland. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstitutes forsa im Auftrag des Marktwächterteams der Verbraucherzentrale Sachsen. Rund 38 Prozent der befragten Girokontobesitzer geben an mindestens einmal pro Woche Bargeld am Geldautomaten abzuheben. Weitere 27 Prozent der Befragten geben an alle zwei Wochen, und 23 Prozent mindestens einmal pro Monat Bargeld am Automaten zu beziehen. Die Umfrage zeigt auch: Nur drei Prozent der Girokontobesitzer nutzen eine Bezahlfunktion ihres Smartphones wie beispielsweise mittels Near Field Communication (NFC) oder einer App, die einen Bezahl-Code generiert.

Die durchschnittliche Abhebesumme am Geldautomaten beträgt 248 Euro pro Verfügung. Der Betrag variiert mit dem Alter der Befragten. Bei den 18- bis 29-Jährigen liegt er mit knapp 127 Euro deutlich darunter und bei den über 70-jährigen Verbrauchern mit rund 339 Euro weit darüber.

Geringe Nutzung von Bargeld-Services an Tankstellen und in Supermärkten

Andere Möglichkeiten des Bargeldbezuges, wie beispielsweise an Tankstellen oder an Supermarktkassen, stoßen bei Verbrauchern auf geringe Akzeptanz. Mit 78 Prozent bezieht die Mehrheit der Befragten nie und weitere zehn Prozent alle drei Monate oder seltener Bargeld an Supermarkt- oder Tankstellenkassen.

Die Möglichkeit des bargeldlosen Zahlens nutzen knapp zwei Drittel der befragten Girokontobesitzer regelmäßig. 16 Prozent geben an, mindestens einmal täglich mit der Geld-, Giro- oder Kreditkarte in einem Ladengeschäft zu bezahlen. Etwa 33 Prozent nutzen die Kartenzahlung mehrmals in der Woche und weitere 15 Prozent setzen ihre Karte einmal pro Woche ein. „Trotz verbreiteter Nutzung bargeldloser Zahlungssysteme, findet die verhältnismäßig neue Möglichkeit der Zahlung über Smartphones so gut wie keine Anwendung“, sagt Kerstin Schultz, Teamleiterin Marktwächter Finanzen bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Mit 97 Prozent der Befragten gibt die Mehrheit an, diese Bezahlmöglichkeit nie zu verwenden.

Umstrittenes Abhebeentgelt

Die Umfrageergebnisse zeigen, dass Bargeld nach wie vor einen hohen Stellenwert bei Verbrauchern hat. „Fraglich sind aus unserer Sicht die Abhebeentgelte am Geldautomaten der Bank, bei der Verbraucher auch ihr Konto haben“, so Schultz. Einige Kreditinstitute hatten zuletzt begonnen, ein solches Abhebeentgelt von ihren Kunden zu verlangen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält dieses Entgelt für unzulässig und hat inzwischen Klage eingereicht.

Methodensteckbrief zur Umfrage: Computergestützte Telefoninterviews (CATI), Stichprobengröße: N = 1.008, Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte. Stichprobenbeschreibung: bundesweit, Girokontenbesitzer ab 18 Jahren, Zeitraum der Durchführung: 30.10. bis 03.11.2017, Durchführendes Institut: forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.