Rund 1000 Kläger*innen beteiligen sich an der Musterfeststellungsklage
Rund sieben Monate war das Klageregister beim Bundesamt für Justiz geöffnet und Sparer*innen der Prämiensparverträge flexibel konnten sich zur Teilnahme an der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen beteiligen. Am 31. März 2021 ist es nun soweit, dass vor dem Oberlandesgericht Dresden die Verhandlung stattfinden wird. Für Betroffene Sparer*innen heißt das, dass sie noch genau bis zum 30. März 2021 um 24 Uhr die Möglichkeit haben, noch eine Eintragung vorzunehmen. Spätere Anmeldungen sind dann nicht mehr möglich.
Am Verhandlungstag werden nicht nur Vertreter der Verbraucherzentrale vor Ort in Dresden sein, sondern auch betroffene Vogtländer, die gespannt auf das Ergebnis der Verhandlung sind. Jeder Betroffene kann sich selbst ins Klageregister kostenlos eintragen oder die Hilfe der Verbraucherzentrale Auerbach in Anspruch nehmen. Hierfür entstehen Kosten in Höhe von 40,00 €.