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Wohngebäude besser vor Naturgefahren schützen

Pressemitteilung vom
Mit einem wissenschaftlichen Gutachten fordert der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen einen Minimalkonsens für eine verpflichtende Naturgefahren-Versicherung. Die Verbraucherzentrale Sachsen setzt sich seit langem für eine Elementarschadenversicherung gegen Starkregen, Flutschäden, etc. ein.

Sachverständigenrat plädiert für eine Versicherungspflicht

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Die letzte Meldung über ein Starkregenereignis in Sachsen liegt erst wenige Wochen zurück. Anfang September traf es die Bewohner rund um Bautzen schwer – und das nicht zum ersten Mal. Schäden an Häusern und Hausrat kosten die Betroffenen viel Nerven und oft noch mehr Geld. Starkregenfälle, die überall auftreten und damit alle Menschen in Deutschland treffen können, werden zunehmend zum Problem. Die unzureichenden Beschlüsse des Klimagipfels von Madrid werden den Klimawandel nicht aufhalten.

Nun hat sich der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen – ein Gremium, welches vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz zu seiner Beratung berufen wurde – mit dem Thema befasst. In der am 16. Dezember veröffentlichten Publikation „Maßnahmen für eine zukunftsgerechte Naturgefahren-Absicherung“ plädiert der Sachverständigenrat für die Einführung einer Versicherungspflicht. „Wir begrüßen ausdrücklich diese Empfehlung an die Politik und hoffen, dass der Umsetzung in Gestalt eines „Naturgefahren-Versicherungspflicht-Gesetzes bald nichts mehr im Wege steht“, äußert sich Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.

Seit der verheerenden Elbe-Flut im Jahr 2002 setzt sich die Verbraucherzentrale Sachsen dafür ein, dass jedes Wohngebäude gegen Naturgefahren versichert wird. In der Zwischenzeit ist viel Wasser die Elbe herunter und über die Ufer geflossen. Zwischenzeitlich schien es, dass die Forderung nach Einführung einer bundesweiten Versicherungspflicht keine Aussicht auf Erfolg hat. Dennoch haben die sächsischen Verbraucherschützer ihre Position nicht aufgegeben und sich Verbündete gesucht. Unterstützung gab es diesbezüglich von der sächsischen Landesregierung und einer Reihe von Wissenschaftlern. „Das wissenschaftliche Gutachten des Sachverständigenrates beschäftigt sich nicht allein mit der Frage, ob eine Versicherungspflicht sinnvoll ist, sondern legt insbesondere den Fokus darauf, wie eine solche umgesetzt werden kann“, freut sich Heyer. „Das heißt aus unserer Sicht, wir sind einen entscheidenden Schritt vorangekommen. Wir fordern die Versicherungswirtschaft auf, ihre Blockadehaltung endlich aufzugeben und das jetzt vorgeschlagene risikogerechte System anzunehmen“, appelliert Heyer an die Assekuranz.

Die Lösungsvorschläge aus dem Gutachten zielen nicht auf ein Rundum-Sorglos-Paket einseitig zu Lasten der Versicherungswirtschaft ab. Vielmehr soll die verpflichtende Naturgefahren-Versicherung Hauseigentümer mit einem bestimmten Minimalschutz vor der finanziellen Katastrophe schützen und sie zu präventiven (Bau-)Maßnahmen animieren. Gerade darin sieht der Sachverständigenrat einen wichtigen Punkt. Auch berücksichtigen die Vorschläge, dass die Versicherung für Hauseigentümer bezahlbar bleibt. Schließlich soll durch eine bessere Risiko-Kommunikation Hauseigentümern geholfen werden, ein für ihre individuelle Situation bedarfsgerechtes Vorsorgepaket zu schnüren.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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