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Kampagne gegen Ärger mit dem Treppenlift

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Sachsen beteiligt sich bei bundesweiter Kampagne zum Thema Treppenlifte. Was als nützliche Alltagshilfe gedacht ist, entpuppt sich manchmal als echte Tücke für hilfsbedürftige Menschen: Undurchsichtige Vertriebsmaschen, hohe Kosten oder Probleme bei Garantie und Widerruf.
Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

Verbraucherzentralen starten Umfrage und Info-Kampagne zum Thema Ärger mit Treppenliften

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Treppenlifte sind eine tolle Erfindung. Mit ihrer Hilfe können hochbetagte oder körperlich eingeschränkte Menschen weiterhin alle Etagen im Hause nutzen und lange in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben. Doch die in Prospekten oft angepriesene „freie Fahrt ins Leben“ ist in der Realität nicht immer so einfach und unproblematisch. Viele Verbraucher und Ver­braucherinnen haben mit der teuren Technik schlechte Erfahrungen gemacht.

Verbraucher klagen über Ärger mit Treppenliften

„In unseren Beratungsgesprächen haben wir schon oft von grenzwertigen Vertriebsmaschen, Verweigerung von Widerrufsrechten, mangelhaftem Einbau oder unzureichendem Service nach der Übergabe der Lifte gehört“, sagt Kristin Schreiter, Bildungsreferentin im Projekt Wirtschaftlicher Verbraucherschutz bei der Verbraucherzentrale Chemnitz. Deshalb starten die Verbraucherzentralen nun ab 1. Juli eine bundesweite Kampagne, um von den Erfahrungen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu erfahren und sie für das Thema Treppenlifte zu sensibilisieren und ihnen beim Kauf oder bei Problemen zur Seite zu stehen.

Bundesweite Umfrage soll Überblick verschaffen

Um einen Überblick über den Marktsektor der Treppenlifthersteller zu gewinnen und auszuwerten, hat die Verbraucherzentrale einen Fragebogen erarbeitet, der Aufschluss über die Erfahrungen von Verbrauchern und Verbraucherinnen mit dem Thema Treppenlifte geben soll. Auf der dazugehörigen Info-Seite zum Thema Treppenlifte, mit vielen Informationen rund ums Thema, können Betroffene ganz einfach online an der Umfrage teilnehmen.

Natürlich kann der Fragebogen auch ganz klassisch von Hand ausgefüllt werden. Entsprechende Unterlagen gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale im Erhebungszeitraum bis zum 30. September 2020.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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