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Handwerker und Kundendienste: Wo drückt der Schuh?

Pressemitteilung vom
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Verstopftes Rohr, defekte Waschmaschine oder ein Auto, das nicht mehr fährt: In solchen Fällen ist schnelle Hilfe vom Fachmann gefragt. Doch nicht bei jeder Reparatur läuft alles zur Zufriedenheit der Kunden. Und auch bei Arbeiten durch Maler, Fliesenleger, Elektriker und Co. kann es Probleme geben: Was ist zu tun, wenn Termine nicht eingehalten werden, die Kosten überschritten oder die Arbeiten mangelhaft ausgeführt wurden? Antworten auf diese und weitere Fragen geben die Experten der Verbraucherzentrale Sachsen am 6. und 8. Juni 2016 mit einer Sonderhotline.

Von 10 bis 12 Uhr und von 15 bis 17 Uhr bekommen Verbraucher unter der Telefonnummer 0180-2-55 66 11 für 0,06 Euro pro Anruf aus dem deutschen Festnetz (Mobilfunk maximal 0,42 Euro/Minute) Rat, wenn die Handwerkerleistungen alles andere als pikobello war. Darüber hinaus informieren die Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen mit zahlreichen öffentlichen Aktionen im Aktionszeitraum Juni.

Folgende Hinweise helfen Verbrauchern den Ärger im Vorhinein zu vermeiden: Der Auftrag sollte so genau wie möglich erteilt werden. Es ist wichtig, den Auftragsumfang, den Ausführungstermin und die Vergütung verbindlich zu regeln - am besten schriftlich.

Sinnvoll ist es, mehrere Kostenvoranschläge einzuholen. Diese sollten möglichst detailliert die Leistungen und benötigten Materialien enthalten. So können anhand der Stundensätze und Materialpreise die Konditionen mehrerer Firmen miteinander verglichen werden. Verbraucher sollten dabei nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Qualifikation der Anbieter achten. Eine Vergütung für den Kostenvoranschlag dürfen Handwerker oder Kundendienste nur verlangen, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart worden ist.

Stellt sich während der Arbeit heraus, dass die veranschlagten Kosten wesentlich höher werden, also um mehr als 15 bis 20 Prozent, muss der Handwerker dies unverzüglich mitteilen. Auftraggeber können den Werkvertrag dann zwar deswegen kündigen, müssen jedoch vereinbarte, bereits erbrachte Teilleistungen bezahlen. Wer dies vermeiden möchte, sollte einen Festpreis vereinbaren. Dieser darf nicht überschritten werden.

Halten Handwerker einen fest vereinbarten Termin nicht ein, geraten sie in Verzug. Kunden haben Anspruch auf Ersatz der entstandenen Schäden, wenn die zeitliche Verzögerung auf die laxe Haltung des Handwerkers zurückzuführen ist.

Kunden haben Anspruch auf eine ausführliche Rechnung. Unklarheiten sollten vor Bezahlung mit dem Handwerker geklärt werden.

Sind die Arbeiten fertig gestellt, sollten Kunden prüfen, ob die Leistungen ordnungsgemäß erbracht worden sind. Liegt ein Mangel vor, kann Nachbesserung verlangt und ein Teil des fälligen Rechnungsbetrags bis zur Beseitigung des Mangels zurückgehalten werden. Handwerker müssen den Mangel kostenlos innerhalb einer angemessenen Zeit beseitigen. Gelingt diese Nachbesserung nicht oder halten Firmen eine gesetzte Frist nicht ein, können Kunden selbst Hand anlegen oder eine andere Firma mit den notwendigen Korrekturen beauftragen. Diese Kosten gehen dann zu Lasten des ursprünglichen Vertragspartners.

In einer Umfrage wollen die Verbraucherschützer auch erfahren, welche Probleme sich hauptsächlich rund um Handwerkeraufträge ergeben.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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