Inkasso-Beschwerden gesucht!

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentralen nehmen Inkassokosten unter die Lupe

Verbraucherzentralen nehmen Inkassokosten unter die Lupe

Off

Bereits 2015 werteten die Verbraucherzentralen über 1400 Fälle zu Inkassodiensten aus und überprüften, inwieweit die gesetzlichen Informationspflichten umgesetzt wurden. Ab dem 7. März 2016 stehen in einer weiteren Untersuchung nun die Höhe und Zusammensetzung der Inkassoforderungen im Fokus. Inkassokosten in Höhe von 80 Euro für eine Forderung von 6 Cent – Ist das berechtigt?

Solche und ähnliche Fälle untersucht die Verbraucherzentrale Sachsen im Rahmen des Projekts "Wirtschaftlicher Verbraucherschutz", gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). "Wir wollen wissen in welcher Höhe Forderungen geltend gemacht werden und wie sie sich zusammensetzen. Denn bislang gibt es noch keine klare Regelung wie hoch die Gebühren der Inkassodienste sein dürfen", erklärt Janine Hartmann von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Klar ist nur: Inkassodienstleister dürfen nicht mehr Gebühren als Rechtsanwälte verlangen. Es scheint jedoch, dass die Inkassovergütung sich um ein Vielfaches erhöht, da weitere Kostenpositionen, wie beispielsweise Kontoführungsgebühren und unberechtigte Recherche- und Ermittlungskosten berechnet werden. Die Inkassokosten sind dabei eigentlich abhängig von der Höhe der ausstehenden Zahlung. Je höher diese ist, desto höher ist auch die Inkassorechnung. Eine Übersicht bietet die Tabelle im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Vom 7. März bis zum 30. Juni 2016 gelangen alle Inkassofälle in die Auswertung, mit denen Verbraucher sich zur Beratung an die Verbraucherzentralen wenden. Aber auch ohne Beratung können Verbraucher ihre Inkasso-Schreiben in Kopie an die Verbraucherzentrale Sachsen senden.

Verbraucher können die Inkassoschreiben am besten per E-Mail an vzs@vzs.de, per Post (Stichwort: Inkasso-Aktion, Katharinenstraße 17, 04109 Leipzig) oder online unter https://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/unserioese-inkasso-praktiken-sachsen einsenden. Auf unserer Homepage www.verbraucherzentrale-sachsen.de sind zudem Informationen und Musterbriefe zu finden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.