Ist Ihr Haus ausreichend versichert?

Pressemitteilung vom
Wohngebäudeversicherung auf den Prüfstand stellen

Wohngebäudeversicherung auf den Prüfstand stellen

Off

Starkregen hat den Juni in vielen Regionen geprägt. Kleine Bäche wurden zu reißenden Flüssen und verursachten vielerorts Gebäudeschäden. Während in Schönwetterperioden der Versicherungsschutz gegen Elementarschäden in Vergessenheit gerät, rückt das Thema bei Unwetterkatastrophen in den Fokus. So ist jetzt für Hauseigentümer wieder ein passender Zeitpunkt, den diesbezüglichen Versicherungsschutz auf den Prüfstand zu stellen. Viele Hauseigentümer sind nicht oder nicht ausreichend versichert und gehen damit existenzielle Risiken ein.

Nach Informationen des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft waren in Sachsen vor einem Jahr nur etwa 47 Prozent der Gebäude gegen Elementarschäden versichert. Im Freistaat Bayern waren es sogar nur 27 Prozent. Gründe dafür kann es verschiedene geben. Vielleicht nehmen manche Verbraucher fälschlicherweise an, dass sie mit einer üblichen verbundenen Wohngebäudeversicherung ausreichend geschützt sind. Im Hinblick auf Wetterunbilden zahlt diese jedoch nur bei Sturm- und Hagelschäden. Wasserschäden sind nur in Bezug auf Leitungswasser gedeckt. "Deshalb sollte jeder Hauseigentümer zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung eine Elementarschadenversicherung abschließen", rät Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Diese zahlt nicht nur bei Überschwemmungsschäden, sondern zum Beispiel auch bei Erdrutschen und verschiedenen anderen Naturereignissen. Von einem solchen kann jedermann betroffen sein, so dass diese Zusatzversicherung nicht nur für Flussanrainer wichtig ist. Wer Schwierigkeiten beim Abschluss einer Elementarschadenversicherung hat, etwa kein Angebot oder eine unbezahlbare Offerte bekommt, sollte dies der Verbraucherzentrale Sachsen melden, um deren verbraucherpolitische Forderungen gegenüber der Versicherungswirtschaft zu stärken.

Eigentümer, die schon gegen Elementarschäden versichert sind, sollten prüfen, ob dieser ausreichend ist. Wichtig ist es, regelmäßig die vereinbarten Versicherungssummen auf Aktualität zu prüfen und nach einem Um- oder Anbau nach oben anzupassen.

Persönliche Beratungen rund um den richtigen Versicherungsschutz für Hab und Gut gibt es in der Verbraucherzentrale Sachsen. Termine können online unter https://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link1144204A.html oder auch telefonisch Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr unter 0341 6962929 vereinbart werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

Bonify-App: Datenschutz im Auge behalten

Was ist die neue Bonify-App und wie will die App Menschen dabei unterstützen, die eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, warum wir das kritisch sehen.
Auszeichnung Verbraucherschule. Foto: Daniel Gebauer - vzbv

Auszeichnung als Verbraucherschule: Jetzt bewerben!

Die Auszeichnung Verbraucherschule geht in eine neue Runde: Schulen, die ihrer Schülerschaft Alltagskompetenzen vermitteln, können sich ab sofort als Verbraucherschule bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 1. Dezember 2023.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Halbzeitbilanz des vbzv: Ampel hinkt bei Verbraucherthemen hinterher

Seit rund 2 Jahren regiert die Ampelkoalition. Zur Halbzeit zieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Bilanz. Es gibt zwar Positives zu vermelden. Bei vielen Themen sieht der vzbv aber weiter offene Baustellen, wenn die Regierung Wirtschaft und Verbraucher:innen gleichermaßen stärken will.